Erstellt am 30.04.2010 um 01:23 Uhr von sueton
Moin,moin Taruk!
§ 11 der WO lässt beides zu, es muss sich halt nur der Wille der Wählerin/des Wählers zweifelsfrei ergeben.Der WV muss eine Variante beschließen,denn alle Stimmzettel müssen identisch sein.
Erstellt am 30.04.2010 um 11:41 Uhr von TaruK
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Erstellt am 30.04.2010 um 12:02 Uhr von rkoch
Bliebe die Frage nach dem Sinn einer "Nein"-Antwort.....
Erstellt am 30.04.2010 um 21:38 Uhr von Grabowsky
"Nein" Stimmen sind bei den BR-Wahlen Quatsch!
Der Verweis auf § 11 der WO im Grunde genommen auch.
Andererseits ist es im geschilderten Fall völlig egal, weil Fehler bei der Gestaltung des Wahlzettels im geschilderten Fall nicht zu einer wirksamen Anfechtung führen können.
Erstellt am 30.04.2010 um 23:07 Uhr von sueton
@Taruk!So schnell nun auch wieder nicht,aber Du merkst,antworte und die,die vorher nichts gesagt haben,sagen es jetzt.
@grabowsky
Quatsch??? Ich komme aus dem "Osten".Muß ich Dir was über Demokratie erzählen???