Erstellt am 17.05.2021 um 10:20 Uhr von rtjum
7 BRS glaube ich nicht, keine Freistellung denke ich schon.
Aber bei der Größe des Gremiums und auch den Freistellungen kommt es ja auf "in der Regel" an, wenn also z.B. abzusehen ist, dass nächstes Jahr die Auftragslage wieder besser wird und Personal eingestellt wird kann der WV durchaus auch wieder ein 9-er Gremium beschließen denke
Erstellt am 17.05.2021 um 10:28 Uhr von celestro
Man sollte sich auch überlegen, was das für eine Botschaft ist .... wir wählen neu, um ein größeres Gremium (als uns zusteht) zu haben ....
Erstellt am 17.05.2021 um 15:12 Uhr von esci
Zu Bedenken ist, dass die Freistellung nichts mit der Anzahl an BR- Mitgliedern zu tun hat, sondern immer an der aktuellen AN-Anzahl hängt. Fallt ihr unter 200, so ist der Anspruch auf Freistellung weg.
Erstellt am 18.05.2021 um 11:27 Uhr von Matze
Siehe §13 (2) 1. BetrVG. Lt. Klebe et.al. Rand-Nr. 2 ist maßgeblicher Stichtag Ablauf 24 Monate nach der Wahl. "Veränderungen vor oder nach dem Stichtag sind unerheblich." Das bedeutet, ihr wählt regulär 1.3.-31.5.2022 und erst im regulären Wahlverfahren wird die Zahl der dann zu wählenden Mitglieder*innen bestimmt.