Erstellt am 20.04.2010 um 19:29 Uhr von erwin
Hallo,
hier wird einiges wohl durcheinander gebracht. Es gibt im BR KEINE Frauenquote.
Es gibt bur das Thema "Minderheitengeschlecht". Das kann und sind auch öfters die Männer.
Weiter, die Minderheit muss sich nicht um Mandate bewerben. Das Gesetz trägt nur Sorge dafür, dass wenn sich das Minderheitengeschlecht zur Wahl stellt, dann soll es dort auch ein Chance haben.
Ansonsten deine Einstellung zum Thema "Demikratie" nochmals überdenken.
Erstellt am 20.04.2010 um 19:39 Uhr von DonJohnson
@Gerrimaus
Und? Macht es Spaß das Forum aufzumischen?
Erstellt am 20.04.2010 um 20:08 Uhr von Tanzbär
1. Wir wählen keinen Kanzler
2. Es ist gar nicht gesagt, dass die Frauen dann auch in den BR kommen, denn sie brauchen auch dazu Stimmen und auch "Mindermengen". Das kannst du nachrechnen mit D'Hondt. Beispiel: Persönlickeitswahl, 100 Männer, 7 Frauen = KEIN Betriebsratsminderheitensitz!
3. Das wird übrigens auch auf Männer angewandt!
4. Es geht um geschlechtliche Minderheiten, nicht um all den Kram, den du da aufzählst.
5. Du fühlst dich verschaukelt? Ich mich auch, wenn ich in die große Politik schaue.
Erstellt am 20.04.2010 um 23:42 Uhr von Laffo
Tanzbär,
"Das kannst du nachrechnen mit D"Hondt. Beispiel: Persönlickeitswahl, 100 Männer, 7 Frauen = KEIN Betriebsratsminderheitensitz!"
Könntest du das mal bitte genauer erklären?
Erstellt am 21.04.2010 um 09:36 Uhr von webun
@Laffo
107 Wahlberechtigte = 7 BR-Mitglieder
Männer Frauen
100: 1= 100 7:1= 7
100: 2= 50 7:2= 3,5
100: 3= 33,33 7:3= 2,33
100: 4= 25 7:4= 1,75
100: 5= 20 7:5= 1,4
100: 6= 16,67 7:6= 1,17
100: 7= 14,29 7:7= 1
Es zählen die sieben höchsten Zahlen. Die liegen alle auf Seiten der Männer, also kein Minderheitensitz. (Sorry, die Formatierung der Tabelle klappt nicht so)
webun
Erstellt am 21.04.2010 um 09:44 Uhr von BentoBox
"Weiter, die Minderheit muss sich nicht um Mandate bewerben. Das Gesetz trägt nur Sorge dafür, dass wenn sich das Minderheitengeschlecht zur Wahl stellt, dann soll es dort auch ein Chance haben.
Ansonsten deine Einstellung zum Thema "Demikratie" nochmals überdenken.
Antwort 1 Erstellt am 20.04.2010 um 19:29 Uhr von erwin"
Das mit der "Chance" mag ja für Persönlichkeitswahl durchaus legitim sein. Bei einer Listenwahl hingegen könnte das Minderheitengeschlecht seinen Anspruch (sofern ihn die mindergeschlechtlichen Arbeitnehmer auch sehen) ganz einfach durch eine Minderheitengeschlechterliste durchsetzen. Insofern ist die Augestaltung der Minderheitengeschlechterquote durchaus bedenklich.
Auch ist die Tatsache dass eine Liste die bereits bei der Listenaufstellung der gesetzlichen Forderung gerecht wird, gegenüber einer Liste die das Minderheitengeschlecht aus rein wahltaktischen Gründen platziert benachteiligt werden kann nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar.