Nach §6 Abs. 3 Wahlordnung muss eine Vorschlagsliste zur BR-Wahl unter anderem auch das Geburtsdatum der Kandidaten enthalten.
Die vom WV geprüften und für gültig befundenen Vorschlagslisten müssen dann ja veröffentlicht werden (§10 Abs. 2).
Muss bei der Veröffentlichung die komplette Liste also einschließlich der Geburtsdaten ausgehangen werden oder verbietet das der Datenschutz?
Wie auch immer, kann man das irgendwo nachlesen und wenn ja, wo?