Geburtsdatum in veröffentlichten Vorschlagslisten?
Nach §6 Abs. 3 Wahlordnung muss eine Vorschlagsliste zur BR-Wahl unter anderem auch das Geburtsdatum der Kandidaten enthalten. Die vom WV geprüften und für gültig befundenen Vorschlagslisten müssen dann ja veröffentlicht werden (§10 Abs. 2). Muss bei der Veröffentlichung die komplette Liste also einschließlich der Geburtsdaten ausgehangen werden oder verbietet das der Datenschutz? Wie auch immer, kann man das irgendwo nachlesen und wenn ja, wo?
Community-Antworten (6)
15.04.2010 um 17:13 Uhr
Fitting WO §10 RdNr.: 4
Die Vorschlaglisten sind in vollständiger Form .... sowie unter genauer Aufführung aller Wahlkandidaten mit Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, !!! Geburtsdatums !!! und ihrer Berufsbezeichnung (siehe § 6 Abs. 3).... in der selben Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.
Gruß
PT Netty
15.04.2010 um 18:42 Uhr
wenn dann bitte alles lesen, §2(4) WO: "... Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten..." Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten.
15.04.2010 um 21:39 Uhr
Aber es geht in der Frage doch um die Vorschlaglisten und nicht um die Wählerlisten!!??
Oder hat der Fragesteller was gelöscht was ich noch hätte lesen müssen?
16.04.2010 um 11:30 Uhr
Es geht um die Vorschlagslisten. Aber eben auch um diesen Widerspruch. Der (veröffentlichte) Abdruck der Wählerliste enthält das Geburtsdatum NICHT. Die zu veröffentlichende Vorschlagsliste soll aber das Geburtsdatum enthalten, wo ist da die Logik??? Das Problem ist in meinen Augen die Öffentlichkeit. Es gibt bei uns keine Stelle, an der ich diese (sensiblen) Daten aushängen kann, ohne dass sie von Leuten gelesen werden, die mit unserem Betrieb nichts zu tun haben (Publikumsverkehr).
16.04.2010 um 12:46 Uhr
Mit der Unterschrift zur Kandidatur erklärt sich der Kandidat damit einverstanden, dass seine Daten, so wie sie im Wahlvorschlag angegeben sind, öffentlich gemacht werden.
Dass ihr keinen Platz findet an dem nur die MAs Zugang zu den Listen haben ist bedauerlich. Hat vielleicht jeder MA seinen eigenen PC-Zugang? siehe WO § 3 RdNr.:30
Gruß PT Netty
16.04.2010 um 17:41 Uhr
Mit der Unterschrift zur Kandidatur erklärt sich der Kandidat damit einverstanden, dass seine Daten, so wie sie im Wahlvorschlag angegeben sind, öffentlich gemacht werden.
wo bitte steht das?
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