Gute Tag Meine frage: Können 400€ kräfte die in einer anderen Firma arbeiten (hauptberuflich) in den Betriebsrat gewählt werden?
Erstellt am 14.04.2010 um 21:08 Uhr von neskia Natürlich sind sie Arbeitnehmer im Sinne §5 BetrVG und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit wählbar. Sie gelten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TzBfG (§2 Abs 2)