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BR (5) = Wahlvorschläge (5), verkürzter Wahlvorgang ?

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coboldchristel
Nov 2016 bearbeitet

Wir führen eine Persönlichkeitswahl (einfaches Wahlverfahren ohne Listen) durch. Es sollen 5 Personen für den Betriebsrat gewählt werden. Es gingen auch nur 5 gültige Wahlvorschläge fristgerecht ein.

Da nur diese Personen gewählt werden können, frage ich nun, ob es notwendig ist, das Wahlverfahren (mit Stimmabgabe etc.) weiterzuführen oder diese Personen nun als gewählte Mitglieder des BR festzustellen und bekannt zu geben.

Unterm Strich können ja doch nur diese 5 Personen gewählt werden und man erspart sich und den Kollegen weiteren Papierkrieg und Zeitaufwand.

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Community-Antworten (4)

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wahlvst

07.04.2010 um 20:25 Uhr

coboldchristel

Eine Wahl MUSS immer erfolgen, da das Gesetz dieses zur Bildung zwingend vorschreibt. Ebenso ist dort verbindlich geregelt ob Listenwahl oder Persönlichkeitswahl.

Wenn also nicht zwingend lt. Gesetz Persönlichkeitswahl vorgesehen ist, können nicht einfach Interessierte dem Wahlvorstand mitteilen ich habe Interesse und stelle mich zur Wahl. Dann müssen diese einen Wahlvorschlag mit der notwenigen Anzahl von Stützunterschriften bei WV einreichen. Dann hat da mehrere Wahlvorschläge zwingend Persönlichkeitswahö zu erfolgen. Es können sich aber interessierte zusammentun und gemeinsam 1 Liste mit de rnotwenige Zahl der Stützunterschriften einreichen und dann wäre sofern es bei der 1 Liste bleibt Persönlichkeitswahl.

Werden bei Wahlen Fehler gemacht, die zur Nichtigkeit der Wahhl führen, gäbe es KEINEN Br der rechtlich und vor allem Rechtsgültig wählen kann. Dann könnte es bei einem Klageverfahren später gegen den AG vor dem ArbG dazu kommen, dass das ArbG sich die Wahlunterlagen ansieht und feststellt die Wahl ist nichtoig, also kein BR, keine Klagemöglichkeit = somit Ende des Klageverfahrens.

WV sollte zwingend Schulungen hierzu besuchen, da sehr viele Fehler gemacht weden

N
nicoline

07.04.2010 um 21:20 Uhr

coboldchristel, Ihr könnt natürlich machen, was Ihr wollt, aber, im Klagefall wäre diese Wahl, oder wie auch immer man das nennen will, nicht nur anfechtbar sondern mit ziemlicher Sicherheit nichtig, bedeutet, nicht ein Beschluss dieses (nicht) BR hätte Bestand.

wahlvst, Wenn also nicht zwingend lt. Gesetz Persönlichkeitswahl vorgesehen ist, wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)) => einfaches Wahlverfahren, schreibt coboldchristel

Dann hat da mehrere Wahlvorschläge zwingend Persönlichkeitswahö zu erfolgen. ?????

Werden bei Wahlen Fehler gemacht, die zur Nichtigkeit der Wahhl führen, gäbe es KEINEN Br der rechtlich und vor allem Rechtsgültig wählen kann. ?????

W
wahlvst

08.04.2010 um 01:14 Uhr

nicoline

**** Werden bei Wahlen Fehler gemacht, die zur Nichtigkeit der Wahhl führen, gäbe es KEINEN Br der rechtlich und vor allem Rechtsgültig wählen kann. ?????

Ganz einfach und doch wohl auch klar, ein BR der aus einer nichtigen Wahl entstanden ist gibt es nicht. Du hast doch wohl auch selbst darauf hingewiesen.

******Wenn also nicht zwingend lt. Gesetz Persönlichkeitswahl vorgesehen ist, wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)) => einfaches Wahlverfahren, schreibt coboldchristel

Da man bei coboldchristel leider nicht unterstellen kann ob hier wirklich einfaches Wahlverfahren das in diesem Falle richtige ist habe ich auf den grundsatz hingewiesen. Weiter auch, wenn 5 BR gewählt werden müssen, bedeutet dieses dann auch 51-100 regelmmäßig besch#ftigte AN, also kein einfaches Wahlverfahren, nach § 14 a BetrVG . Das sie die Ausnahme nach Abs. 5 wahrnehmen hat sie nicht erwähnt.

Ich empfehle iher einmal diese Unterlage hier zu lesen. BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren www.soliserv.de/pdf/IGM-wahlleitfaden-wv-vwv.pdf

N
nicoline

08.04.2010 um 09:44 Uhr

wahlvst, es ging mir um den zweiten Teil des Satzes: gäbe es KEINEN Br der rechtlich und vor allem Rechtsgültig wählen kann. den versteh ich nach wie vor nicht, sorry.

Da man bei coboldchristel leider nicht unterstellen kann ob hier wirklich einfaches Wahlverfahren das in diesem Falle richtige ist habe ich auf den grundsatz hingewiesen. Weiter auch, wenn 5 BR gewählt werden müssen, bedeutet dieses dann auch 51-100 regelmmäßig besch#ftigte AN, also kein einfaches Wahlverfahren, nach § 14 a BetrVG . Das sie die Ausnahme nach Abs. 5 wahrnehmen hat sie nicht erwähnt. Stimmt, aber dann hätte man/wir vielleicht fragen sollen, wieviel MA beschäftigt sind. Den BR jedoch einfach "zu benennen" statt zu wählen, selbst, wenn es mit 11 Kandidaten so geplant wäre, ist und bleibt verkehrt!

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