Erstellt am 01.04.2010 um 11:14 Uhr von galaxy
@lebenshilfe
ja, genau richtig
Erstellt am 01.04.2010 um 11:15 Uhr von Rüdigerhamster
Hallo Lebenshilfe
Genau , so viele wie zu wählende Betriebsräte.
Gruß Rüdigerhamster
Erstellt am 01.04.2010 um 11:18 Uhr von DrHouse
lebenshilfe,
Du kannst auch weniger Stimmen vergeben(als zu wählende Betriebsräte), darfst aber nicht mehrere Stimmen einem Kandidaten geben.
Erstellt am 01.04.2010 um 12:29 Uhr von Forentroll
@ DrHouse
Falsch, auch das darf sie. Nur zählen diese als eine Stimme!!!
Erstellt am 01.04.2010 um 13:23 Uhr von DrHouse
Forentroll
Falsch, laut Wikipedia-Personenwahl darf der Wähler pro Person nur eine Stimme abgeben, da eine Stimmhäufung im Wahlrecht für den BR nicht vorgesehen ist.
Erstellt am 01.04.2010 um 13:37 Uhr von Tanzbär
@DrHouse
Falsch, er kann einem alle Stimmen geben, sie werden eben nur als eine Stimme gezählt.
Also: Keine Stimmenhäufung.
Erstellt am 01.04.2010 um 13:41 Uhr von Forentroll
Man sollte nicht immer alles glauben was in wikipedia steht.
Danke Tanzbär