Erstellt am 31.03.2010 um 15:45 Uhr von Hanne
Hallo Tobi...
Der AG hat mit der Wahl überhaupt Nichts zu tun.... kann Dich nicht von der Liste nehmen.
Solange Du auf der Wählerliste stehst spricht Nichts dagegen... Wenn Du kandidiert hast hast Du eh erhöhten Kündigungsschutz.
Wenn die ein Problem mit Dir haben, soll die GL doch das Arbeitsgericht auffordern sich der Sache anzunehmen
Erstellt am 31.03.2010 um 16:18 Uhr von TobiHH