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Einschränkung durch AÜ

N
Neuwahl2021
Apr 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, bei mir im Betrieb werden aufgrund einer Wahlanfechtung Neuwahlen organisiert. Jetzt soll ich aber im Rahmen meiner Tätigkeit in einen anderen Betrieb in AÜ verliehen werden. Darf ich mich denn dann überhaupt noch zur Wahl aufstellen lassen und bin ich dann noch wählbar? Danke für eine schnelle Antwort und viele Grüße Neuwahl2021

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Community-Antworten (3)

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DummerHund

13.04.2021 um 13:09 Uhr

Du bleibst ja weiterhin Angestellter des Betriebes A und wirst ja nur verliehen. Daher kannst du dich dort aufstellen lassen wo du mit dem AG einen Arbeitsvertrag inne hast.

N
Neuwahl2021

13.04.2021 um 17:10 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich war mir nur nicht ganz sicher, da ja das Weisungsrecht auf den Entleiher übergeht und ich ja dann von ihm für die Betriebsratstätigkeit freizustellen wäre.

D
DummerHund

13.04.2021 um 21:28 Uhr

Das Weisungsrecht bezieht sich aber aus arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Wirst du in den BR gewählt ist dieses ein Ehrenamt.

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