Hallo in die Runde, bei uns in der Firma werden im Mai die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Mich interessieren zwei Sachen:
a) der GBR hat eine offene Liste - kann dieser Kandidaten ablehnen? Muss eine Begründung genannt werden?

b) in der Wahlbekanntmachung steht: Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Aufsichtsratsmitglieder
der Arbeitnehmer zu wählen sind.
Ist dies eine Vorschrift die einzuhalten ist oder kann man auch einzeln mit einem Ersatzvertreter ins Rennen gehen?