Benachrichtung der Gewählten - bei Urlaub o.ä.
Hallo,
wir habe morgen BR-Wahl, was ist wenn eines der gewählten Mitglieder die Benachrichtigung "nicht erhält", da er oder sie im Urlaub ist. Ich denke, man mus als Wahlvorstand bei der Frist von 3 Arbeitstagen auf so etwas nicht achten, oder? Das Problem ist, dass mit allen Mitteln und Wegen versucht wird, unsere Wahl anzufechten, darum wollen möglichst alle Fallstricke aus dem Weg räumen.
Danke für die Info!
Community-Antworten (1)
29.03.2010 um 23:44 Uhr
"Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen."
Wenn die drei Tage ohne Widerspruch vorbei sind, gilt die Wahl als angenommen. Wenn der Gewählte dann doch etwas dagegen hat, könnte er ja zurücktreten. Der Wahlvorstand muss jedenfalls nicht der Benachrichtigung hinterherlaufen und nachsehen, ob sie aus dem Briefkasten genommen wurde.
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