Erstellt am 26.03.2010 um 17:16 Uhr von ridgeback
BePaNeuling,
*Ist die Wahl damit anfechtbar?*
Davon würde ich nicht ausgehen.
Erstellt am 26.03.2010 um 17:29 Uhr von Tanzbär
Es ist nicht die Aufgabe des Wahlvorstandes, zu informieren, DASS eine BR-Wahl stattfinden wird.
Wenn, dann sollte das der alte BR oder die Personalabteilung machen.
Anfechtbar? Nein.
Erstellt am 26.03.2010 um 21:37 Uhr von Forentroll
@ Tanzbär
Wieso sollte das der alte BR oder die Personalabteilung tun?
Das interessiert mich jetzt.
Erstellt am 29.03.2010 um 08:54 Uhr von Tanzbär
Weil beide eine generelle Informationspflicht den Mitarbeitern gegenüber haben.
Was labern denn sonst die BRs auf den Betriebsversammlungen?
Aber es ist ja so schwer, zu sagen: "Wir machen demnächst eine Betriebsratswahl ..."
Die Kollegin ist ja sicher nicht das ganze Jahr krank gewesen.