Hallo,
hätten wir als Wahlvorstand eine Kollegin, die seit Monaten krank ist, über die Betriebsratswahl informieren müssen, damit sie sich ggf. selber als Kandidatin aufstellen hätte lassen können. Die Kollegin hat natürlich Briefwahlunterlagen erhalten. Aber das war natürlich nur zur Information über die schon gültigen Listen. Ist die Wahl damit anfechtbar?
besten dan für ein kurzes feedack