Erstellt am 21.03.2010 um 17:57 Uhr von Immie
Man hat euch also eine Liste mit 11 Namen eingereicht...
Oder?
Erstellt am 21.03.2010 um 18:03 Uhr von weberli
Nein wir haben 11 Namen und wollten diese auf einer Liste haben aber unsere BRV meint da geht nicht da jeder Name eine eigene Liste haben muß
Erstellt am 21.03.2010 um 18:38 Uhr von MonaLisa
@weberli,
warum kümmert ihr euch darum, was die BRV will? Macht eure Liste und gut ist! Wenn eure denn bei der Abgabefrist nicht die einzige ist, dann habt ihr Listenwahl, ob das der BRV in den Kram passt oder nicht!
Erstellt am 21.03.2010 um 19:58 Uhr von wahlvst
Es ist nicht die Aufgabe des WV eine Liste der Kandidaten zu erstellen die Interesse am Mandat, der Wahl haben.
Die Kandidaten stellen eine Liste auf und sorgen für die notwendige Anzahl an Stützunterschriften. Diese wird bei WV eingereicht. Geht nur eine Liste gibt es Persönlichkeitswahl, gehen mehr wie eine Liste, gibt es Listenwahl (zwingend).
Also, nochmals, Nicht der Wahlvorstand sommelt Namen und Stützunterschriften, sondern die / der Listenführer der jeweilgen Listen!
Da hier wohl der BRV eine Wiederwahl anstrebt, ist davon auszugehen, dass er eine eigene Listen einreicht. Somit gibt es dann wohl mind. 2 Listen = Listenwahl.
Es geht dann hier auch icht darum was Teile oder gar die Mehrheit der AN wollen. Bei zwei Listen ist zwingend Listenwahl.
Erstellt am 21.03.2010 um 20:02 Uhr von ridgeback
wahlvst,
**Es geht dann hier auch icht darum was Teile oder gar die Mehrheit der AN wollen. Bei zwei Listen ist zwingend Listenwahl.**
Eine sehr gewagte Aussage.
@weberli,
welches Wahlverfahren findet statt?
Erstellt am 21.03.2010 um 20:35 Uhr von nicoline
wahlvstd,
wo steht denn überhaupt, dass der WV die Liste aufgestellt Namen und Stützunterschriften gesammelt hat?????
Erstellt am 22.03.2010 um 03:37 Uhr von JuleS
Hallo,
vorerst eine Frage: Bist du Wahlvorstand oder BR-Mitglied?
Wenn du BR-Mitglied bist, gibt es einen Wahlvorstand der die BR-Wahl vorbereitet und durchführt. Dieser kann, oder sollte vor seine Tätigkeit ein Seminar BR-Wahlvorstand besucht haben. In so einem Seminar wird ihm rübergebracht, wie eine korrekte Wählerliste auszusehen hat. Essollte dann kein Problem sein, die Wahl nach Namen durchzuführen.
Bei einer Listenwahl kommen glaub ich nur soviel Namen auf eine Liste, wie BR-Mitglieder gewählt werden. (Beispiel: ein 5-er BR, dann kommen nur 5 Namen auf eine Liste, gibt es dann mehr Kandidaten, so muß ne neue Liste angefangen werden).
Aber wie gesagt, für die korrekte Durchführung der BR-Wahl ist der Wahlvorstand zuständig.
mfg JuleS