Erstellt am 19.03.2010 um 15:41 Uhr von nicoline
Georg,
*mir ist jetzt selber aufgefallen das eine Unterstützerunterschrift nicht in der Wählerliste steht.*
Wo steht die denn????
*Habe aber 75 Unterstützerunterschriften*
Wie viele brauchst Du denn zwingend?
*die alle wählen dürfen und somit gültig sind.*
können trotzdem ungültig werden, wenn sie auf 2 Listen unterschrieben haben.
Erstellt am 19.03.2010 um 15:49 Uhr von Lotte
Georg,
"habe gestern meine Wählerliste beim Wahlvorstand abgegeben und mir ist jetzt selber aufgefallen das eine Unterstützerunterschrift nicht in der Wählerliste steht."
Gehe davon aus, dass der ersten "Wählerliste" "Vorschlagsliste" gemeint ist????
Die muss ja eigentlich höchstens 50 Stützunterschriften haben, da sollte sie bei 75 Unterschriften der Prüfung m. E. trotzdem stand halten.
Erstellt am 19.03.2010 um 16:00 Uhr von nicoline
Lottchen,
*Die muss ja eigentlich höchstens 50 Stützunterschriften*
Ich glaub, ich hab 'n Brett vor' m Kopp! ;-))
Erstellt am 19.03.2010 um 17:26 Uhr von Georg
Natürlich ist Vorschlagsliste gemeint und der bei mir unterschrieben hat steht nicht in der Wählerliste. Habe aber noch 75 gültige Stützunterschriften. Auf welches Recht in der WO kann ich mich berufen, wenn Sie diese jetzt ablehnen???
Danke für Hilfe!!!!!!