Erstellt am 18.03.2010 um 11:57 Uhr von Werner
Erstellt am 18.03.2010 um 14:05 Uhr von powergirl
Ja, darf er/sie.
Allerdings ändert eine mögliche Wahl und Zugehörigkeit zum BR nichts an der Befristung. Wenn diese z. B. am 31.12.2010 endet und nicht verlängert wird, scheidrt er/sie automatisch aus und das erste Ersatzmitglied rückt nach.