Interessenkonflikt
Hallo! Meine Frage:Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes bzw.der Vorsitzende des Wahlvorstandes(vom Betriebsrat ordnungsgemäß bestellt) eine eigene Vorschlagsliste,auf der er und ein anders Mietglied des Wahlvorstandes stehen,zur neuen Br-Wahl einbringen?Ist er selbst wählbar?
Community-Antworten (1)
15.03.2010 um 20:10 Uhr
tolpe, BRM, WVM sowie WVVV sind Arbeitnehmer des Betriebes, wahlberechtigt und wählbar, also dürfen sie das.
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