Einspruchsmöglichkeit für GF - nach der BR-Wahl gegen ein Mitglied des neuen BR?
Hat die Geschäftsführung die Möglichkeit, nach der BR-Wahl gegen ein Mitglied des neuen BR Einspruch zu erheben wegen fehlender Vertrauensbasis o. Ä. ?
Community-Antworten (3)
11.03.2010 um 14:59 Uhr
Nein, geht nicht.
11.03.2010 um 15:03 Uhr
Nein. Der BR ist ein Gremium der Arbeitnehmer. Und die haben Vertrauen zu dem BRM (sonst hätten sie es nicht gewählt).
Man könnte ja auch andersherum fragen: Hat der BR die Möglichkeit, gegen ein Mitglied der GF Einspruch wegen mangelndem Vertrauen erheben?
11.03.2010 um 15:29 Uhr
einspruch erheben kann man immer, aber stattgegeben wird diesem nicht.
die geschäftsleitung hat ja noch auf die anderen betriebsratsmitglieder, vielleicht sind die der geschäftsführung sympathischer ;-P
mfg bubie
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