Erstellt am 17.03.2021 um 09:58 Uhr von celestro
Nicht alleine, aber grundsätzlich schon. In Elternzeit hätte man Dir das Wahlausschreiben zusenden müssen.
Erstellt am 17.03.2021 um 10:39 Uhr von Kjarrigan
evtl. mit der kleinen Einschränkung, dass es dem Wahlvorstand bekannt sein muss, welche Kollegen in Elternzeit sind.
Erstellt am 17.03.2021 um 13:30 Uhr von celestro
naja ... der WV hat die Pflicht, sich diese Info beim AG zu holen. Also rausreden kann sich der WV jedenfalls nicht.
Erstellt am 17.03.2021 um 13:38 Uhr von Dummerhund
@celestro
Was aber wenn der WV diese Info beim AG eingefordert hat, dieser die Info aber unvollständig geliefert hat. Woher weiß der WV dann das diese Info unvollständig ist?
Erstellt am 17.03.2021 um 13:40 Uhr von celestro
ist das letztlich relevant? Also wäre die Anfechtung nicht möglich, nur weil der WV falsche Infos bekommen hat?
P.S. Wichtiger dürfte da eher noch das Ergebnis der Wahl sein. Wenn die eine Stimme mehr oder weniger eh nichts am Ergebnis ändern würde, hat man glaube ich eh verloren. Sind aber alle in Elternzeit nicht korrekt informiert wurden und würde sich die Chance auf ein anderes Ergebnis darstellen .....
Erstellt am 17.03.2021 um 13:49 Uhr von Mutti500
Vielen Dank ihr Lieben. Also ich stehe sogar auf dieser Wählerliste und an dem kleinen Standort weiß eigentlich jeder das ich Elternzeit bin. Ach ich hatte vergessen zu sagen das die Wahl erst noch stattfindet
Erstellt am 17.03.2021 um 14:00 Uhr von Kjarrigan
DA du ja jetzt durch einen Kollegen informiert bist, dass es eine BR Wahl gibt - kannst du ja die Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand anfordern.
Erstellt am 17.03.2021 um 14:03 Uhr von celestro
"kannst du ja die Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand anfordern."
Ändert aber nichts an:
"und hatte auch nicht die Möglichkeit mich aufstellen zu lassen."
und spätestens hier haben wir dann auch eine realistische Chance, dass sich damit das Ergebnis ändern könnte.
P.S. Hinweis: "aufstellen" muss man sich (prinzipiell) immer noch selbst ;-))))