betriebsratswahl.deSeminare

Elternzwit

M
Mutti500
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich bin seit 7 Monaten in Elternzeit und in unserem Betrieb <50 Mitarbeiter wird ein neuer Betriebsrat gewählt( Aufgrund eines Rücktritts eines Betriebsrat Mitglieds) Ich hab nur durch eine befreundete Kollegin von der Wahl erfahren und hatte auch nicht die Möglichkeit mich aufstellen zu lassen. Kann ich die Betriebsratwahl anfechten ?

Ich freue mich auf Ihre Antworten

29708

Community-Antworten (8)

C
celestro

17.03.2021 um 10:58 Uhr

Nicht alleine, aber grundsätzlich schon. In Elternzeit hätte man Dir das Wahlausschreiben zusenden müssen.

K
Kjarrigan

17.03.2021 um 11:39 Uhr

evtl. mit der kleinen Einschränkung, dass es dem Wahlvorstand bekannt sein muss, welche Kollegen in Elternzeit sind.

C
celestro

17.03.2021 um 14:30 Uhr

naja ... der WV hat die Pflicht, sich diese Info beim AG zu holen. Also rausreden kann sich der WV jedenfalls nicht.

D
DummerHund

17.03.2021 um 14:38 Uhr

@celestro Was aber wenn der WV diese Info beim AG eingefordert hat, dieser die Info aber unvollständig geliefert hat. Woher weiß der WV dann das diese Info unvollständig ist?

C
celestro

17.03.2021 um 14:40 Uhr

ist das letztlich relevant? Also wäre die Anfechtung nicht möglich, nur weil der WV falsche Infos bekommen hat?

P.S. Wichtiger dürfte da eher noch das Ergebnis der Wahl sein. Wenn die eine Stimme mehr oder weniger eh nichts am Ergebnis ändern würde, hat man glaube ich eh verloren. Sind aber alle in Elternzeit nicht korrekt informiert wurden und würde sich die Chance auf ein anderes Ergebnis darstellen .....

M
Mutti500

17.03.2021 um 14:49 Uhr

Vielen Dank ihr Lieben. Also ich stehe sogar auf dieser Wählerliste und an dem kleinen Standort weiß eigentlich jeder das ich Elternzeit bin. Ach ich hatte vergessen zu sagen das die Wahl erst noch stattfindet

K
Kjarrigan

17.03.2021 um 15:00 Uhr

DA du ja jetzt durch einen Kollegen informiert bist, dass es eine BR Wahl gibt - kannst du ja die Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand anfordern.

C
celestro

17.03.2021 um 15:03 Uhr

"kannst du ja die Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand anfordern."

Ändert aber nichts an:

"und hatte auch nicht die Möglichkeit mich aufstellen zu lassen."

und spätestens hier haben wir dann auch eine realistische Chance, dass sich damit das Ergebnis ändern könnte.

P.S. Hinweis: "aufstellen" muss man sich (prinzipiell) immer noch selbst ;-))))

Ihre Antwort