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Zur Wahl zugelassen oder nicht - Betriebsleiter?

P
Paddy
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben endlich die Wählerliste bekommen. Darauf ist auch (seltsamer Weise) unser Betriebsleiter, der aber noch unserem Chef untersteht. Der Betriebsleiter hat nicht Prokura, ist aber für mich als "Leitender Angestellter" von der Wahl auszuschließen.....

Liege ich da richtig ? Schließlich ist er der stellvertretende Chef. Ihc fände es schon seltsam, wenn solche Leute sich ihren Betriebsrat noch "aussuchen" dürfen.

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Community-Antworten (3)

Z
zuckerstefan

07.03.2010 um 23:30 Uhr

Ein Betriebsleiter kann durchaus Wahlberechtigt sein. Wenn er kein Geschäftsführer ist aber trotz allem als technich.Angestellter mit AT (außer Tarif) beschäftigt ist.

N
nicoline

08.03.2010 um 00:30 Uhr

Paddy, *Liege ich da richtig ? * Wahrscheinlich nicht!

ist aber für mich als "Leitender Angestellter" von der Wahl auszuschließen..... für die Wahlberechtigung ist nur die Definition des BetrVg "Leitender Angestellter" wichtig, welche Du hier nachlesen kannst:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html

R
ridgeback

08.03.2010 um 10:17 Uhr

Paddy, schau mal Däubler § 5 BetrVG u.a. Rz 217 ff.

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