Hallo zusammen,
bei uns im Wahlvorstand hat sich jetzt eine Frage aufgetan die wir nicht eindeutig beantworten können.

Laut:
§ 6 Vorschlagslisten
(2) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen
oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.

JEDE VORSCHSLAGSLISTE SOLL MINDESTENS ....

heißt dies jetzt, wenn ich 6Leute in den BR wähle das auf jeder Vorschlagliste die eingereicht wird mindestens 12Leute stehen müssen?????

wenn ja: warum?
wenn nein: warum nicht?
wo steht dies? ich habe gelesen ohne ende und gesucht aber bis jetzt nichts gefunden

Danke für die hilfe