Erstellt am 23.02.2010 um 15:00 Uhr von Tanzbär
Ihr MÜSST eine Listenwahl machen.
Tschüss Gewerkschaft, denn sowas brauchst du wahrlich nicht. Was die wollen, ist Gurke.
Ganz nebenbei sollen sie froh sein, wenn keine Anzeige wegen Nötigung ins Haus flattert.
Erstellt am 23.02.2010 um 15:06 Uhr von vokuhila
hallo zuckertuete,
eine Persönlichkeitswahl gibt es grundsätzlich nur....wenn "keine" zweite Liste auftaucht, sobald es eine zweite Liste gibt ist die Perönlichkeitswahl hinfällig!
Gewerkschaftsmitglied zu sein ist immer von Vorteil und strahlt solidarität gegenüber den Kollegen/innen aus.
Bist du mit der in Deinem Haus vertetenden Gewerkschaft unzufrieden, dann wechsel zu einer anderen, bzw. tritt einer anderen bei, die helfen Dir dann auch weiter.
Doch bedenke.......wenn Du deine eigene Liste aufstellst (was Dir von gesetzeswegen auch zusteht), das Du ein zwanzigstel, ergo 5% der Wahlberechtigten als Stützunterschriften benötigst um überhaupt Deine eigene Liste beim Wahlvorstand einreichen zu können!
Da gibt es noch Fristen einzuhalten etc........
Gruß
vokuhila
Erstellt am 23.02.2010 um 15:41 Uhr von rolfo
Gibt es auf der Liste auch Leute die nicht in der Gewerkschaft sind?
Die sollten dann mal dem Herrn Gewerkschaftler erklären dass es sich hier um Wahlbehinderung handelt. Die Gewerkschaft kann ja eine eigene Liste aufstellen wenn sie Lust hat.
Als Wahlvorstand hast du aber erstmal abzuwarten wieviel Listen eingereicht werden, ist es mehr als eine gibt es Listenwahl und nichts anderes.
Erstellt am 23.02.2010 um 16:58 Uhr von delagundula
hmmmm..irgendwie kommt mir der Sachverhalt bekannt vor
Erstellt am 23.02.2010 um 20:03 Uhr von Troisdorfer
Jetzt weiß man warum denn Gewerkschaften die Mitglieder laufen gehen ... ;-)