Erstellt am 21.02.2010 um 12:36 Uhr von delagundula
... du solltest die Liste so ausführen das der WV nichts zu bemängeln hat.
Dies gilt insbesondere für den letzten Teil deiner Frage !
Unglaublich...(kopfschüttel)
Erstellt am 21.02.2010 um 13:01 Uhr von kurie
Es war ne Frage!
Also wenn ich da an unseren akt. BR denke, dann wäre das das geringste Übel in meinen Augen, da werden z.B. mit irgendewelchen "Druckmittel" - was ich alles für Euch getan habe und noch vorhabe zu tun, - Stützunterschriften abgeworben. Also bitte!
Erstellt am 21.02.2010 um 13:04 Uhr von MonaLisa
@Kurie,
und wenn ich dir verspreche, dass ich dich zu einem Eisbecher einlade, wenn du unterschreibst, ist es auch nicht strafbar!
Das ist Wahlkampf!
Erstellt am 21.02.2010 um 13:12 Uhr von delagundula
Was verstehst du an meiner Antwort nicht ?
Also bitte ,was ?
Es handelt sich bei der "Abwerbung" um Vorgänge die unmittelbar mit dem Wahlkampf zu tun haben.Druckmittel kann ich nicht erkennen.
Was hälst du davon, dein Engagement in die gleiche Richtung auszubauen ? Natürlich Korrekt und Objektivierbar.
Erstellt am 21.02.2010 um 14:14 Uhr von DaVinci
@MonaLisa,
**@Kurie,
und wenn ich dir verspreche, dass ich dich zu einem Eisbecher einlade, wenn du unterschreibst, ist es auch nicht strafbar!**
Bist Du Dir da sicher?
Erstellt am 21.02.2010 um 14:16 Uhr von MonaLisa
Erstellt am 21.02.2010 um 14:36 Uhr von DaVinci
@MonaLisa,
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108b.html
Erstellt am 21.02.2010 um 14:56 Uhr von delagundula
@DaVinci
ist ein Eisbecher ein Geschenk ?
ist ein Eisbecher ein Vorteil ?
Einer Juristischen Auseinandersetzung im Bezug auf minderwertige Güter und Voteilsnahme bei der Wahl ,würde ich in diesem Fall gelassen entgegesehen.
imho ist es eher zu vernachlässigen.
Erstellt am 21.02.2010 um 14:57 Uhr von rainerw
DaVinci
Kannst Du die angebliche Straftat mal näher erläutern?
Erstellt am 21.02.2010 um 15:24 Uhr von DaVinci
@delagundula,
beide Fragen ein eindeutiges Ja! Es sei denn die anderen Wähler würden auch einen Eisbecher von Dir erhalten, egal wen sie stützen. Mit einer juristischen Auseinandersetzung im Bezug der Gelassenheit, wäre ich da aber dann schon eher sehr vorsichtig, zumal, wer entscheidet denn was in welcher Größenordnung zu vernachlässigen wäre? Wo fängt das denn überhaupt an und wo endet diese? Du weisst, vor Gericht und auf hoher See .... ;) Stell Dir mal vor, ein Mandant eines Anwaltes sagt vor Gericht aus, dass sein Rechtsanwalt ihm erlaubt hat, Wähler mit Versprechungen und / oder Vorteilen zu ködern, weil sein, dem Rechtsanwalt, subjektives Empfinden ihm dieses riet?
Ein Mensch der am Verdursten ist, nimmt in der Wüste lieberra einen Liter Wasser als eine Tonne Gold - Bezugnehmend auf "minderwertige Güter"!
Andere Frage: Was sind dann Pfandbons im Wert von etwa 0,25 Euro? Was für ein Wert hat ein Brötchen mit einer Frikadele? Usw. usw. ;)
@rainerw,
steht im o.g.Link! Stützungsunterschriften sammeln ist Vorwahlkampf! Wenn Du einzelnen explizit etwas versprichst und andere davon ausnimmst, dann zieht StGB 108b. Denn es ist davon auszugehen, dass derjenige der die Stützungsunterschrift leistet, auch für diejenige Liste stimmen wird! Straffreiheit gibt u.U. nur im Steuerrecht ;)
Erstellt am 21.02.2010 um 15:41 Uhr von rainerw
DaVinci
Dies würde aber wohl an der Beweiskraft scheitern, da der Kläger beweisen müsste das ausgerechnet diese Stützunterschrift die Wahl derart beeinflusst hat, das dies dann ein Straftatbestand ergibt. Das Angebot alleine ist nicht Strafbar.
Erstellt am 21.02.2010 um 15:49 Uhr von DaVinci
@rainerw,
Gegenfrage:
Was wäre, wenn jemand rumläuft und in der Gegend rumschreit, dass er jemanden umbringen will?
Zurück:
Wenn es Zeugen gibt die aussagen werden, dass ein Kandidat Versprechungen gemacht hat, wenn er unterstützt bzw. gewählt würde, würde da nicht nach BGB eine Beweislastumkehr möglich? Zu deutsch; Müsste derjenige der Versprechungen gemacht hat, nicht dann beweisen, dass er die Wahl auch ohne diese Versprechungen gewonnen hätte? ;)
Erstellt am 21.02.2010 um 15:54 Uhr von peanuts
"steht im o.g.Link! Stützungsunterschriften sammeln ist Vorwahlkampf! Wenn Du einzelnen explizit etwas versprichst und andere davon ausnimmst, dann zieht StGB 108b. "
Wie gut, dass der § 108b StGB nicht auf BR-Wahlen anzuwenden ist ...
Erstellt am 21.02.2010 um 16:00 Uhr von DaVinci
@peanuts,
so? Wie kommst Du darauf?
Erstellt am 21.02.2010 um 16:22 Uhr von rainerw
@DaVinci
"was wäre wenn jemand rumläuft und in der Gegend rumschreit, das er jemanden umbringen will.
Dank unserem Rechtsystem wäre die Polizei da leider machtlos.
Dieses Thema sollte man hier aber wohl nicht diskutieren. Jedenfalls möchte ich es so halten.
Erstellt am 21.02.2010 um 16:30 Uhr von DaVinci
@rainerw,
Recht haste, war ein dummes Beispiel ;)
Erstellt am 21.02.2010 um 16:31 Uhr von peanuts
"so? Wie kommst Du darauf?"
Der Blick in´s Gesetzbuch und zur Not in eine Kommentierung zum § 119 BetrVG reicht.
Weder handelt es sich bei BR-Wahlen um politische Wahlen noch stellt ein BR ein Verfassungsorgan dar. Die §§ 107ff sind somit nicht anwendbar.
Erstellt am 21.02.2010 um 16:40 Uhr von DaVinci
@peanuts,
[Habe das ff übersehen] Dazu der § 108d Geltungsbereich, aus dem StGB:
**Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.**
;)
Erstellt am 21.02.2010 um 18:17 Uhr von delagundula
@ daVinci
dein Vergleich hinkt... (Wasser/Gold)
auch sind die Geschichten 25cent und Frikadelle rechtlich doch etwas anderst gelagert.
Wenn mir die Monalisa einen Eisbecher verspricht und geht davon aus, ich würde mich derart kaufen, lassen so irrt sie.
Ich würde mir den Eisbecher einverleiben, und gut. Da die Wahl geheim verläuft hat sie auch nicht die Kontrolle darüber, ob und in welchem Umfang, ich ihrem "Antrag" folge leiste :)
Gehn wir davon aus, das der Eisbecher seine Funktion erfüllt hat ,müsste in einem Strafverfahren die Geschichte eingestellt werden, da ein Vieraugengespräch stattgefunden hat, was widerum im Beweisverfahren streitig bliebe.
Und bitte wer, sollte hierbei ein Strafverfahren eröffnen.Der, der den Eisbecher angeboten hat oder der ,der ihn gegessen hat.... ;) Alle anderen hätten massive Probleme mit der Beweisführung...gell :-)
Was ein kleiner Eisbecher doch so alles auslöst :-)))
Erstellt am 21.02.2010 um 22:03 Uhr von DerAlteHeini
DaVinci
Na,
dann erkläre den Doofen doch einmal wie du da vorgehen würdest, dass Genanntes auch strafrechtlich verfolgt wird.
Eins ist aber schon einmal sicher, schaffst du es, dass ein Staatsanwalt dein Begehren liest, dürfte die nächste Karnevalsveranstaltung der Juristen gerettet sein, denn das ist ein Fall für die Bütt.
Erstellt am 22.02.2010 um 08:49 Uhr von Tanzbär
Zankt euch nicht, ich nehm den Eisbecher und lass mich wählen.
... das ist dann ganz so, wie in der Politik.
Erstellt am 22.02.2010 um 08:54 Uhr von ichunddu
jepp Leo!
Antwort 6 Erstellt am 21.02.2010 um 14:16 Uhr von MonaLisa
Lustig!
Erstellt am 22.02.2010 um 09:45 Uhr von DaVinci
Es ging hier nicht um ein vieraugen Gespräch!
Wie ich vorgehen würde weiss ich nicht. Ich wollte das hier auch nicht auf einen Eisbecher festmachen! Und ich wollte auch nicht, dass hier im Forum, in dem sicherlich einige tausend User mitlesen, der Eindruck entsteht, dass man mit Versprechungen bzw. Bestechungen jedweder Art Stimmen "erschlechen" kann! Ihr könnt diese These meinetwegen gerne weitervertreten und allen erzählen das man mit billigen Ramsch das legal tun kann und ganz sicher keine Schwierigkeiten bekommen kann, weil das Gesetz da Lücken lässt und auf der Seite desjenigen steht und eine Bestechung erst ab mehreren tausend Euro beginnt und Wahlanfechtungsgründe hier eh nicht in Frage kommen weil lapalie. Mir echt wursch! Jeder der sich wählen lässt und der wählt ist alt genug sein Tun abschätzen zu können. Wer das nicht kann dem sei gesagt, Dummheit oder Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, egal welches Gesetz man verletzt ;)
So, und nun will ich Euch bei diesem Thema nicht weiter stören!
Erstellt am 22.02.2010 um 14:10 Uhr von ichunddu
DaVinci
Warum so empfindlich?