Erstellt am 04.02.2010 um 17:24 Uhr von erwin
Alliana
dann hättet ihr nur einen 3er BR plus 1 Ersatz.
Ihr solltet den AN einmal deutlich machen wie wichtig gerade in Situationen wie jetzt ein BR ist.
Was ist mit dem jetzigen BR?
Erstellt am 04.02.2010 um 21:01 Uhr von peters
@erwin,
das sehe ich fast genauso. Mit dem Unterschied, ich denke nicht, dass es Aufgabe des Wahlvorstands ist, den Beschäftigten die Bedeutung des BR klarzumachen.
Alliana schrieb ja: " Was müssen wir als Wahlvorstand..."
Erstellt am 04.02.2010 um 21:14 Uhr von Peanuts
"Angenommen es würden sich jetzt nur 4 Leute zur Wahl aufstellen lassen, was müssen wir als Wahlvorstand dann machen bzw. beachten? "
Dann hat der WV im normalen Wahlverfahren eine Nachfrist von 1 Woche zu setzen. Analoge Anwendung des § 9 WO
"ich denke nicht, dass es Aufgabe des Wahlvorstands ist, den Beschäftigten die Bedeutung des BR klarzumachen."
Wird eine Nachfrist gesetzt, muss der WV, den KollegInnen mitteilen, dass ggf. nur ein BR gem. der nächst niedrigeren Staffel gewählt werden kann.
Erstellt am 05.02.2010 um 10:02 Uhr von Alliana
Super, danke schon mal für die Infos!
Der jetzige BR will sich komplett nicht mehr aufstellen lassen. Entweder "wegen der Nerven" oder "Ich mach das jetzt schon 12 Jahre, müssen jüngere mal ran"... Da kommen die unterschiedlichsten Aussagen :-/
Heißt also für uns als WV: (Wahl)Ausschreiben mit Nachfrist setzen und auch mitteilen, dass nur noch ein 3köpfiger BR gewählt wird?
Danke!!!
PS: Ich glaub ich brauch mehr Kaffee heute morgen -.- Bin noch nicht ganz wach, falls ich zwischen den Zeilen grade was überlesen haben sollte...