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Wahlvorschlagslisten - muss jeder Wahlbewerber, der auf der Liste steht, von 3 Mitarbeitern gestützt werden?

A
audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum Listenwahlverfahren:

Muss jede Vorschlagsliste von mind. 3 Mitarbeitern gestützt werden, oder muss jeder Wahlbewerber, der auf der Liste steht, von 3 Mitarbeitern gestützt werden. Gibt es gesetzliche Regeln, wie so eine Liste aussieht.

Was ist, wenn ich mit einem Kanditaten, der auf der Liste steht, nicht einverstanden bin? Stütze ich Ihn trotzdem, wenn ich die Liste unterschreibe?

3.60202

Community-Antworten (2)

R
rolfo

04.02.2010 um 17:33 Uhr

Die Stützunterschriften gelten grundsätzlich für die ganze Liste

E
Erwin

04.02.2010 um 17:56 Uhr

Stützunterschriften

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen unterzeichnet sein (siehe dort die speziellen Regelungen für kleine und besonders große Betriebe). in § 14 Abs. 4 BetrVG werden die Stützunterschriften geregelt

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