Leiharbeiter an externer Betriebsstätte - wahlberechtigt?
guten Tag,
folgende Frage: wir haben Mitarbeiter die wir bei einem anderen konzernzugehörigen Betrieb ausgeliehen haben. Diese arbeiten physich auch dort, arbeiten aber ausschließlich für unser Unternehmen. Wären sie physich in unserer Betriebsstätte wären sie wahlberechtigt, wie ist das aber in diesem Fall?
vielen Dank für die Unterstützung
Community-Antworten (1)
29.01.2010 um 18:41 Uhr
Sie sind wahlberechtigt und wählbar, §14 Absatz 1 AÜG
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