Frau vom Chef wahlberechtigt?
Die Frau von unserem Chef ist als geringfügig Beschäftigte im Betrieb tätig. Darf sie an der BR-Wahl Teilnehmen?
Community-Antworten (2)
28.01.2010 um 15:41 Uhr
sie gilt gem. § 5 Abs. 2 Pkt 5 BetrVG nicht als "arbeitnehmer" im sinne des BetrVG, wenn sie in häuslicher gemeinschaft mit dem AG lebt ,deshalb gem . § 7 nicht wahlberechtigt und somit auch nach §8 nicht wählbar
28.01.2010 um 18:55 Uhr
Geronimo, wenn Dein Chef auch der AG ist, siehe kriegsrat. Wenn Dein Chef nur Dein Vorgesetzter ist, muss das nicht gelten.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrücken Minderheitengeschlecht (M), wenn nur noch ein Mann da ist
Hallo ihr Lieben, wir sind ein 7er Gremium, welches sich aus 3 ehemaligen Listen speist und bei dem die Männer das Minderheitengeschlecht mit 2 Sitzen stellen. Aktuell sieht die Konstellation folge
Nachrücker im BR
ÄlterWir hatten folgendes BR-Gremium Frau 1 Frau 2 Mann 1 Mann 2 Mann 3 Frau 3 Mann 4 Mann 5 Mann 6 Mann 7 Frau 4 Ersatzmitglieder: Frau (E1) Mann (E2) Mann (E3) Mann (E4) Frau (E5) Frau 4 ging in Mu
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
BR Sitzverteilung
ÄlterFrage:wir sollen unsere BR mit 11 Mitglieder besetzen wo bei die Frauen in Minderheit sind. wir hatten vor kurzem Wahlen gehabt ist das normal das jetzt unsere Betriebsrat mit 8 Frauen und 3 Männer