Erstellt am 27.01.2010 um 11:00 Uhr von cheetah
Erstellt am 27.01.2010 um 11:25 Uhr von Konni
Da würde gerne folgende Frage stellen: wie ist es, wenn ein Azubi nur befristet übernommen werden soll? Kann er dann trotzdem gewählt werden? Wahrscheinlich endet dann sein Mandat mit dem Ende seiner Beschäftigung, wie bei allen befristet Beschäftigten??
Erstellt am 27.01.2010 um 11:28 Uhr von ridgeback
Konni,
man beachte § 78a BetrVG.
Erstellt am 27.01.2010 um 13:03 Uhr von Konni
Leider ist er aber zum Zeitpunkt der Wahl kein Azubi mehr. Er ist dann AN mit einem befristeten Vertrag. Sorry, ich habe mich hier unklar ausgedrückt. Wie sieht das dann aus?
Erstellt am 27.01.2010 um 20:20 Uhr von ridgeback
Konni,
Am Ende der Befristung; Aus die Maus.