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Termin für BR-Wahlen 2010

H
HaasFly
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, die Wahl unseres BR fand 2002 am 16. Mai statt. Ende 2005 trat der BR geschlossen zurück, Neuwahlen fanden am 15. März 2006 statt. Wann müssen in 2010 spätestens die Neuwahlen stattfinden (einfaches Wahlverfahren)? Mit freundlichen Grüßen

HaasFly (BR-Vorsitzende)

6.439023

Community-Antworten (23)

D
DonJohnson

22.01.2010 um 15:50 Uhr

Wann müssen in 2010 spätestens die Neuwahlen stattfinden (einfaches Wahlverfahren)? 31.05.2010

D
DonJohnson

22.01.2010 um 15:51 Uhr

So würde die Antwort laut WAF und Plumpaquatsch ausfallen ;-))))

D
DonJohnson

22.01.2010 um 16:00 Uhr

ACHTUNG: es folgt eine vielleicht nicht abgefragte Info:

Es könnte sich aber eine BR lose Zeit ergeben ;-)))

H
HaasFly

22.01.2010 um 16:23 Uhr

Hi, wie nun -- müssen wir zum 15. März 2010 wählen?

HaasFly

D
DonJohnson

22.01.2010 um 16:28 Uhr

Müssen müßt ihr nciht - aber wie ich schon sagte könnte eine BR lose Zeit entstehen - hierzu müßte man wissen, wann genau der jetzige BR im Amt war.

H
HaasFly

22.01.2010 um 16:37 Uhr

Hi,

die konstituierende Sitzung des jetzigen BR fand am 21.März 2006 statt.

Danke HaasFly

D
DonJohnson

22.01.2010 um 17:03 Uhr

Das ist aber nciht das entscheidende, sondern die Bekanntmachung der Gewählten (siehe dazu § 18 WO.

Wann wurde in der Vergangenheit dieser Schritt gemacht - das ist das entscheidende. Da es zuvor nach deinen Angaben keinen BR gab, ist dieser Termin jetzt eure "Dead Line".

@all korrigiert mich bitte sollte ich falsch liege...

Um also eine BR lose Zeit zu verhindern - macht die Wahlen mit allem drum und dran frühzeitig - die neu gewählten haben zwar vielleicht noch "Ruhepause" aber es entsteht keine BR lose Zeit...

N
nicoline

22.01.2010 um 17:05 Uhr

DJ Da es zuvor nach deinen Angaben keinen BR gab Woraus liest Du das?

D
DonJohnson

22.01.2010 um 17:16 Uhr

nicoline "Ende 2005 trat der BR geschlossen zurück"

N
nicoline

22.01.2010 um 17:25 Uhr

DJ welcher doch aber 2002 gewählt wurde. Hab ich jetzt 'n Brett vor 'm Kopf?

D
DonJohnson

22.01.2010 um 17:31 Uhr

nicoline vermutlich hast du sogar Recht mit deinem Einwand. Ich habe es so gesehen, der alte tritt zurück. Kein BR mehr da. Dann Neuwahlen auf die schnelle - zufällig innerhalb des Wahlzeitraumes (warum wären die sonst zurückgetreten, würde ja keinen Sinn ergeben wenn eh Neuwahlen anstehen).

Aber wie gesagt - bestimmt hast du Recht und der "alte BR" blieb bis zur Neuwahl (die einige Zeit dauerte mit allem Drum und dran) in Amt und Würden.

Aber wie gesagt, die Sinnlosigkeit ist es was mich dazu bewegt zu vermuten, dass die ende 2005 keinen BR mehr hatten...

N
nicoline

22.01.2010 um 18:15 Uhr

DJ und wie nun, ich bin jetzt auch am Rätseln. Hier noch mal rkoch: Hat die erste jemals stattgefundene Wahl eines BR innerhalb des regelmäßigen Zeitraums stattgefunden, so ist der Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses dieses BR für alle zukünftigen BR auch der maßgebende Tag des Endes der Amtszeit

Müßte man dann doch fragen, ob das in 2002 die erste Wahl war und wann das Wahlergebnis bekannt gegeben wurde, da ja der BR bis zur nächsten Wahl im Amt blieb und diese im regelmäßigen Turnus stattfand?!?

D
DonJohnson

22.01.2010 um 18:19 Uhr

nicoline Gute Frage - und um ehrlich zu sein, habe ich keine Ahnung....

Nach meinem Rechtsverständnis fängt die neue Zeitspanne (also die 4 Jahre) nach einer betriebsratslosen Zeit wieder neu an - alles andere wäre doch eigentlich widersinnig, oder?

N
nicoline

22.01.2010 um 18:33 Uhr

DJ *nach einer betriebsratslosen Zeit * hatten sie die? Der ist doch im Amt geblieben!

D
DonJohnson

22.01.2010 um 18:36 Uhr

nicoline Wo genau steht das? ;-)))

N
nicoline

22.01.2010 um 18:41 Uhr

DJ grrrmpf, zumindest im Gesetz:

§ 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, 2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, 3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,

aber, nun haben sie ja im normalen Zeitraum gewählt! Grüüüüübel, ich weiß es nicht und mach jetzt Schluss. Wahrscheinlich ist auch hier der Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des in 2006 gewählten BR maßgebend, aber auf keinen Fall der Tag der konstituierenden Sitzung

D
DonJohnson

22.01.2010 um 18:50 Uhr

nicoline Ok, dessen bin ich mir bewußt - wenn aber der alte BR keien Neuwahl iniziiert hat (wovon ich aus gehe, warum sonst der vorzeitige gemeinsame Rücktritt kurz vor der eh anstehenden Neuwahl...???

Weißt du worauf ich jetzt hinaus will? Ich sagte eben schon, dass du vermutlich Recht hast, aber was ist wenn der BR zurückgetreten ist und keinen WV installiert hat? dann gab es eine BR lose Zeit, da nach Rücktritt der BR hätte die Wahl einleiten müssen, oder habe ich jetzt ein Brett vorm Kopf?

So kurz (in diesem Fall) vor eh regulären Wahlen ergibt ein Rücktritt wie gesagt keinen Sinn - der 22er ist also nciht für diese Fälle gedacht und deckt sie auch nciht ab... Zumindest ist das meine Meinung.

N
nicoline

22.01.2010 um 19:04 Uhr

DJ wenn aber der alte BR keien Neuwahl iniziiert hat wäre aber möglich, dass er es getan hat, es aber, aus den verschiedensten Gründen, so lange gedauert hat?!

aber was ist wenn der BR zurückgetreten ist und keinen WV installiert hat? dann gab es eine BR lose Zeit ja, dann gab es eine, aber....... wir wissen es eben nicht!

oder habe ich jetzt ein Brett vorm Kopf? na ja, wenn, wir beide ;-)))))

So kurz (in diesem Fall) vor eh regulären Wahlen ergibt ein Rücktritt wie gesagt keinen Sinn egal, wie viel Sinn es macht oder nicht, wir wissen nciht was war!

D
DonJohnson

22.01.2010 um 19:13 Uhr

nicoline Also stellen wir fest, dass es keine wirklich richtigen Antworten ohne genaue Infos geben kann... Folgendes möchte ich damit ausdrücken: Hätte ich meine erste Antwort so stehen lassen, hätte der Fragende gedacht, alles gut die Frage ist gut beantwortet (und genau das will die WAF ja). bei näherem hin sehen türmen sich aber Fragen über Fragen auf, die weder du noch ich oder sonstwer beantworten kann. Vielleicht nciht mal der Fragende. Warum um alles in der Welt, versteht die WAF das nciht?

Und aus diesem Grund (der Streik ist nciht wirklich vorbei hat sich nur verlagert) habe ich bei meiner ersten Antwort so geantwortet...

Lag ich falsch? Nein, nciht nach den Buchstaben des Gesetzes - lag ich damit falsch im Sinne des Fragenden? Ja, vermutlich!

Weißt du was ich meine?

N
nicoline

22.01.2010 um 19:18 Uhr

DJ Also stellen wir fest, dass es keine wirklich richtigen Antworten ohne genaue Infos geben kann... Grundsätzlich ja, in diesem Fall bin ich mir nicht sicher, ob ich mit mehr Infos sicher sagen könnte, wie es ist!

Weißt du was ich meine? Logo

H
HaasFly

22.01.2010 um 23:48 Uhr

Hi,

vielen Dank für die rege Diskussion, leider konnte ich nicht früher dazu Stellung nehmen.

  1. Der Rücktritt des gesamten BR kurz vor den anstehenden Wahlen in 2006 war beabsichtigt und hatte seine guten Gründe.
  2. Der BR bestellte eine Wahlvorstand, der Neuwahlen einleitete, somit blieb der alte BR im Amt bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses ca. 16. März 2006.
  3. Die Wahlen in den Jahren davor fanden immer im Mai statt.

Aufgrund eurer Diskussion gehe ich nun davon aus, dass auch unsere Wahlen in 2010 spätestens im Mai stattfinden müssen.

Danke HaasFly

N
nicoline

22.01.2010 um 23:59 Uhr

HaasFly die Unbekannte für mich ist immer noch die Wahl in 2006. Denn die fand ja zu einem anderen Zeitpunkt statt, als davor, aber im regelmäßigen Turnus. Dann könnte es natürlich doch so sein, dass der 22 er gilt und die Amtszeit des jetzigen BR 4 Jahre nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet. Ihr werdet doch sicher den WV schulen. Spätestens da solltet ihr die Frage stellen. Aber vielleicht kommt ja noch jemand vorbei, der das besser weiß, als ich;-))

D
DonJohnson

23.01.2010 um 09:15 Uhr

Ich sehe das auch wie nicoline... In meinen Augen wurde durch die vorgezogene Neuwahl der Amtsbeginn des Gremiums verändert.

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