Bestellung des Wahlvorstandes - Darf der Betriebsrat mich zum Wahlvorstand vor dem 1.3.10 (wählen)?
Guten Abend.
Laut (§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen) finden die Betriebsratswahlen vom 1. März bis 31. Mai statt. Darf der Betriebsrat mich zum Wahlvorstand vor dem 1.3.10 (wählen) ? Also z.B. am 10.2.10.
Ich habe nähmlich gelesen das laut (§ 16 (1) Bestellung des Wahlvorstands), der Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand bestellt.
Community-Antworten (3)
20.01.2010 um 22:35 Uhr
Du gibst dir die Frage doch selber: *der Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit * Und die Diskussion bezüglich des Endes der Amtszeit führe ich jetzt nciht ;-)
21.01.2010 um 00:35 Uhr
Wenn du aktives Wahlrecht hast und nicht gerichtlich irgendwelche Einschränkungen hast und zum Zeitpunkt der Wahl ein Arbeitsvertrag hast warum sollte der BR nicht im Wahlvorstand berufen ?
21.01.2010 um 12:04 Uhr
Vielleicht hat der BR aber auch ganz andere Vorstellungen? Da ist nix mit vorschreiben ...
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