Möglichkeit einer Ablehnung der Listenwahl durch alle Wahlberechtigten (trotz >100 MA)?
Hallo, ich bin Mitglied des Wahlvorstandes und habe eine Frage zum normalen Wahlverfahren per Listen: Die Belegschaft ist die letzten Jahre auf über 100 MA angewachsen. Laut Gesetz müssten wir also erstmalig in unserer Firma eine Listenwahl durchführen. Dieses Verfahren trifft jedoch nicht auf eine große Zustimmung. Es besteht die Gefahr, dass sich kaum Leute bereit erklären Listen aufzustellen. Es ist eh schon schwer Leute zu finden, die sich überhaupt bereit erklären. Ist es möglich in einer Mitarbeiterversammlung zu beschließen, dass wir doch alle mit dem vereinfachten Verfahren einverstanden sind?
Community-Antworten (5)
12.01.2010 um 19:39 Uhr
@BePaNeuling, wenn sich nur eine Liste aufstellt (alle Kandidaten tragen sich in EINE Liste ein), gilt wie im vereinfachten Wahlverfahren die Verhältniswahl. Siehe §14 (2) BetrVG. Mit kollegialen Grüßen
12.01.2010 um 19:47 Uhr
Hallo,
wie kommt ihr überhaupt darauf das listenwahl durchgeführt werden muss?
mfg
12.01.2010 um 20:39 Uhr
Matze ähhhhm, wenn es nur eine Liste gibt, handelt es sich um eine MEHRHEITSWAHL, wenn es mehrere Listen gibt, um die Verhältniswahl.
Ist es möglich in einer Mitarbeiterversammlung zu beschließen, dass wir doch alle mit dem vereinfachten Verfahren einverstanden sind? Das dieses möglich ist, steht nirgends im Gesetz. Hättet ihr 51-100 AN, könntet ihr mit dem AG ein vereinfachtes Wahlverfahren vereinbaren, da ihr aber über 100 habt......
Es besteht die Gefahr, dass sich kaum Leute bereit erklären Listen aufzustellen. Es besteht doch überhaupt kein Zwang, MEHRERE Listen aufzustellen, auch eine Liste ist eine LISTENWAHL ;-))
12.01.2010 um 21:03 Uhr
nicoline, danke, so ist es, im Eifer des Wortgefechts hab ich wohl danebengegriffen, sorry. Mit kollegialen Grüßen
12.01.2010 um 21:29 Uhr
Matze Eifer Jemand ist eifrig, der nicht bloß „Dienst nach Vorschrift“ macht, sondern sich mit Engagement seiner Arbeit widmet. Der Eifer ist also jene Tugend, die den Menschen befähigt, noch ein wenig mehr zu tun, als unbedingt notwendig ist. Er tut dies nicht missmutig, sondern mit Freude und Begeisterung. Dem Eifrigen ist es ein Anliegen, nicht bloß seine Pflicht zu erfüllen, sondern das, was er tut, auch wirklich gut zu tun.
http://www.franz-sales-verlag.de/fsvwiki/index.php/Lexikon/Eifer
Ideale Voraussetzungen für ein BRM!? ;-)))
Verwandte Themen
Listenwahl (das erste mal)
ÄlterGuten Morgen zusammen, ich möchte für die Wahlen nächstes Jahr eine eigene Liste erstellen und einreichen. Bis jetzt wurden bei uns immer Persönlichkeitswahlen durchgeführt und es wäre quasi das erst
Listenwahl - Kann eine Listenwahl durchgeführt werden wenn die Anzahl der Wahlberechtigten unter 50 ist?
ÄlterHallo ich habe eine Frage zur Listenwahl Ich möchte eine Listenwahl durchführen und keine Personenwahl. Kann eine Listenwahl durchgeführt werden wenn die Anzahl der Wahlberechtigten unter 50 ist?
Änderung der Wahlberechtigtenzahl zwischen Wahlauschreiben und Wahltag
ÄlterHallo, nochmal sicherheitshalber ganz konkret nachgefragt zum Thema Wahlberechtigung bzw. Zahl der Wahlberechtigten: im Wahlausschreiben haben wir die Zahl der Wahlberechtigten (m/w) zum Stichtag
Frage zu Stützunterschriften
ÄlterHallo werde aus folgenden Zeilen nicht ganz schlau. Wie viele Arbeitnehmer einen Wahlvorschlag unterstützen müssen, hängt von der Größe der Belegschaft ab (Anzahl der Arbeitnehmer). Jeder Wahlvo
Entscheidung einer Niederlassung keinen eigenen BR zu gründen
ÄlterZum nachfolgenden Sachverhalt haben wir als BR leider keine Kommentierung gefunden, die unser Problem adäquat abbildet. Vielleicht kann hier jemand eine Einschätzung oder einen Hinweis geben. Sachver