Lehrling auf der Wahlliste - Kündigungsschutz?
Hallo zusammen. Meine Frage zur BW. Ein Lehrling über 18 Jahre lässt sich zur Wahl aufstellen. Das darf er,aber wie verhält sich das zum Ende der Lehrzeit mit dem Kündigungsschutz, da der Lehrvertrag mit der Prüfung endet.
Community-Antworten (1)
08.01.2010 um 13:56 Uhr
@ demokrat, siehe § 78a BetrVG.
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