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Betriebsratswahlen - müssen wir bis zum 13.02.2010 oder bis zum 31.05.2010 gewählt haben?

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okiscorpion
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, bis 2005 waren wir ein grosser betrieb,ende 2005 sind wir dann ein GmbH geworden und haben eigenen betriebsrat gewählt,unzwar am 13.02.2006. jetzt meine frage:müssen wir bis zum 13.02.2010 oder bis zum 31.05.2010 gewählt haben? vielen dank für die antworten

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Community-Antworten (3)

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rainerw

08.01.2010 um 01:42 Uhr

@okisscorpion Am 13. 02. endet die Amtszeit eures jetzigen Betriebsrates. Also sollte die Wahl des neuen BR´S eine Woche vor diesen Termin abgeschlossen sein. Wenn ihr es bis jetzt noch nicht hinbekommen habt das der Wahlvorstand mit dem ganzen Prozedere in die Gänge gekommen ist, denn es gibt für alles Fristen die einzuhalten sind, habt ihr bald eine Betriebsratslose Zeit.

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Rattle

08.01.2010 um 07:59 Uhr

Hallo, rainerw

meiner meinung nach nicht ganz richtig was du sagst.............

"§13 BetrVG

(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."

mfg

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rainerw

08.01.2010 um 08:41 Uhr

Ohje, entweder war es gestern zu spät oder heute ist es früh genug. Logisch hast Du recht Rattle. Sorry!!!!!

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