Erstellt am 29.12.2009 um 15:05 Uhr von ridgeback
Kaier,
möglich wäre es schon, aber es wäre ja auch etwas sinnig wenn nicht sogar Blödsinnig für 1 Monat in den BR gewählt zu werden.
Erstellt am 29.12.2009 um 15:08 Uhr von TROISDORFER
Selbstverständlich kannst du dich zur Wahl stellen,deine Betriebsratszugehörigkeit ,
verlängert aber nicht dein Beschäftigungsvertrag,sprich Läuft der vertrag aus,endet
deine Betriebsratszugehörigkeit ....
MFG Troisdorfer
Erstellt am 29.12.2009 um 17:41 Uhr von alterbetriebsrat
Es wäre, wenn dein AG dich nicht leiden kann,wie die vorzeitige Nichtverlängerung deines AV. So was ist in eine "parlamentarischen Volksherrschaft" möglich. Dies solltest Di Dir klipp und klar vor Augen führen, dass in Deinem Fall,dass Eintreten für die Interessen der AN im Rahmen einer Betriebsratswahl zum Ende Deines Arbeitsverhältnisses führen könnte.Bei manchen geht es dabei sogar um die Existens.
Grüssle