Erstellt am 22.12.2009 um 08:06 Uhr von mainpower
Hallo,
da euer Betriebsrat 2010 schon länger als 1 Jahr im Amt ist dürft Ihr 2010 neu wählen.
Erstellt am 22.12.2009 um 08:18 Uhr von pitsieben
@ Irmelchen,
der § 13 Abs. 3, 2. Satz lautet:
"Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernäöchsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Der Beginn der regelmäßigen Betriebsratswahlen bezieht sich hierbei auf das Jahr 2010.
Da ihr schon im Dezember 2006 gewählt habt, dürft ihr, wie auch "mainpower" geschrieben hat, im Jahr 2010 wählen.
Erstellt am 22.12.2009 um 08:23 Uhr von Irmelchen
Vielen Dank - da habe ich es wohl komplett falsch verstanden - im Nachhinein gelesen machen Eure Antworten auch wesentlich mehr Sinn...
Nochmals danke !