Neuwahlen 2010 oder 2014 - wenn Neuwahlen im Januar 2007 erfolgten?
Hallo,
wie bei allen hatten wir im April 2006 die letzte reguläre Betriebsratwahl. Dieser Betriebsrat trat im Dezember 2006 zurück, Neuwahlen erfolgten im Januar 2007. Wenn ich mir den §13 Abs. 3 so anschaue, klingt das, als wenn wir nicht in 2010 sondern erst in 2014 neu wählen würden - oder habe ich den Inhalt falsch verstanden ?
Danke für Aufklärung, einen erfolgreichen Tag und schöne Feiertage
Irmelchen
Community-Antworten (3)
22.12.2009 um 09:06 Uhr
Hallo, da euer Betriebsrat 2010 schon länger als 1 Jahr im Amt ist dürft Ihr 2010 neu wählen.
22.12.2009 um 09:18 Uhr
@ Irmelchen, der § 13 Abs. 3, 2. Satz lautet: "Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernäöchsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Der Beginn der regelmäßigen Betriebsratswahlen bezieht sich hierbei auf das Jahr 2010. Da ihr schon im Dezember 2006 gewählt habt, dürft ihr, wie auch "mainpower" geschrieben hat, im Jahr 2010 wählen.
22.12.2009 um 09:23 Uhr
Vielen Dank - da habe ich es wohl komplett falsch verstanden - im Nachhinein gelesen machen Eure Antworten auch wesentlich mehr Sinn...
Nochmals danke !
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