Erstellt am 20.12.2009 um 17:52 Uhr von DonJohnson
Leiharbeitnehmer haben das aktive Wahlrecht, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden sollen. Das heißt, kommt ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb und er soll mehr als diese drei Monate im Betrieb tätig sein, darf er schon am ersten Tag wählen (sollte das der Wahltag sein).