Erstellt am 11.12.2008 um 17:58 Uhr von Mona-Lisa
@realdudemeister, (was für ein Nick...)
genau das passiert! In dem Fall gibt es bei euch einen einköpfigen Betriebsrat mit einem Ersatzmitglied.
§ 11 BetrVG - I. Zurückgehen auf die nächstniedrigere Betriebsgröße
Aus deinen vorherigen Fragen ersehe ich, dass ihr zum ersten mal wählen wollt, habt ihr die 3 Kollegen für den Wahlvorstand zusammen?
Denn dann hättet ihr doch auch (mindestens!) 3 potentionelle Kandidaten für die BR - Wahl...
Gut wären allerdings 3 weitere Kollegen als Ersatzmitglieder, denn sonst müsst ihr wieder Neuwahlen anleiern, sollte einer zurücktreten.
Ist die Gewerkschaft eingeschaltet?
Erstellt am 12.12.2008 um 01:32 Uhr von realdudemeister
Hi Mona-Lisa!
Na ja, ich sag mal so, meine Kollegen sind größtenteils ängstliche Wesen oder Aushilfen, die sich nicht hauptberuflich mit ihrer Arbeit im Laden identifizieren und noch nicht so ganz überzeugt sind von der Idee eines BR. Ich arbeite dran, aber es ist schwer. Ich spiele mit dem Gedanken die Wahl von demnächst scheidenden Kollegen und mir anleiern zu lassen und mich dann selbst und einzig zur Wahl zur stellen. Die haben keine Angst ihren Job zu verlieren und der organisatorische Aufwand für Sitzungen etc. ist deutlich kleiner. Ich wollt erstmal einen BR aufmachen und auch ein Beispiel geben für weitere Mitarbeiter und weitere Filialen unserer Firma. Ein bisschen konstruiert vielleicht, aber irgendwie muss es losgehen. Einer muss mal den Anfang machen!
Meiner Gewerkschaft hatte ich ne Mail geschrieben ... das war am Montag, bis jetzt ist nichts zurückgekommen, was ich auch n bisschen ... naja ... finde. Gut ich melde mich da nächste Woche nochmal persönlich irgendwie.
Vielen Dank erstmal, der Nick ist übrigens von Scrubs - die Anfänger:" his last name is Dudemeister... it´s german and it means master of dudes.."
Erstellt am 12.12.2008 um 12:48 Uhr von packer
moin dude,
gute idee und viel kraft und mut dir dazu!
generell hat mona (hi große!) schon alles gesagt. die frage nach der GEW solltest du sehr gut überlegen! sie kann problemlos und schnell eine wahl, die dann sehr selten afechtbar ist, durchziehen. da der zuständige GEW sekretär auch gleichzeitig den wahlvorstand in einer betriebsversammlung bestimmt, haben die kollegen schon mal den erweiterten kündigungsschutz. wenn ihr die wahl jetzt noch durchzieht, dann seid ihr vor dem regulären wahltermin im märz 2010 länger als ein jahr im amt und könnt dann einen dreiköpfigen BR wählen. wenn jetzt noch nicht genug kandidaten dabei sein sollten würde ich auf jeden fall zu einem einköpfigen gremium raten mit einem ersatzmitglied mindestens. das regelt aber der wahlvorstand nach §11...
lieben gruß vom packer