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Neuwahlen 2010 wenn 1 Jahr und zwei Wochen im Amt?

M
MeikeB
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat hatte am 13.02.2009 die konstituierende Sitzung und am 19.02.2009 die erste reguläre Sitzung. Muß sich der Betriebsrat 2010 zur Neuwahl stellen weil die Frist um zwei Wochen überschritten ist? Zur Zeit findet sich niemand, der den Wahlvorstand übernehmen möchte da aufgrund der Kurzarbeit sowieso zu wenig Zeit ist.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

18.12.2009 um 11:00 Uhr

@MeikeB Die Neuwahl ist leider zwingend... ...oder man ist am 31.05.10 nicht mehr im Amt

D
DeWalt

18.12.2009 um 11:08 Uhr

Wenn ihr einen BR wollt, dann müsst ihr wohl als BRM's den WV bilden. Hilft nix es muss bei euch gewählt werden.

M
MeikeB

18.12.2009 um 11:11 Uhr

Es wäre mir neu, daß der amtierende BR den Wahlvorstand bilden darf...

D
DeWalt

18.12.2009 um 11:15 Uhr

Man lernt halt nie aus. Der WV kann rein aus BRM's gebildet werden. Kein Problem.

K
Kölner

18.12.2009 um 11:48 Uhr

@MeikeB Neu ist das nicht. Es ist nur eine verdammt alte Leier, dass Menschen fälschlich behaupten, dass dies nicht in Ordnung ist!

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