Unser Betriebsrat hatte am 13.02.2009 die konstituierende Sitzung und am 19.02.2009 die erste reguläre Sitzung.
Muß sich der Betriebsrat 2010 zur Neuwahl stellen weil die Frist um zwei Wochen überschritten ist?
Zur Zeit findet sich niemand, der den Wahlvorstand übernehmen möchte da aufgrund der Kurzarbeit sowieso zu wenig Zeit ist.