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Darf die Frau vom Geschäftsführer auch wählen?

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LangerSN
Nov 2016 bearbeitet

Darf die Frau vom Geschäftsführer die ebenfalls als Angestellte im Unternehmen beschäftigt ist den Betriebsrat wählen? Die Wahlen für 2010 stehen bei uns auf dem Plan und wir wollen alle Wahlberechtigten erfassen.

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Community-Antworten (7)

S
SteffenBRBerlin

30.11.2009 um 11:02 Uhr

Natürlich, warum enn nicht ... die "privaten" Verhältnisse sind doch völlig belanglos.

Schau mal §5 Abs. 1 Abschnitt 1 & §7 Abs. 1

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LangerSN

30.11.2009 um 11:05 Uhr

Ich war der gleichen Meinung nur hatte ein Mitglied aus unserem Betriebrat gemeint das die Frau vom Chef kein Wahlrecht hat. Konnte ich mir auch wirklich nicht so ganz vorstellen wenn Sie unter den §5 BetrVG fällt.

Wollte mich nur nochmal Rückversichern das ich nichts übersehen habe.

T
Tanzbär

30.11.2009 um 11:07 Uhr

Lies doch auch mal Absatz 2, Punkt 5, und der Horizont erweitert sich. Sie darf nicht!

I
Immie

30.11.2009 um 11:09 Uhr

Absatz 2 Punkt 5 von was?

Ist denn der Geschäftsführer auch Arbeitgeber?

K
kainil

30.11.2009 um 11:14 Uhr

Hallo Immie,

Tanzbär ist beim BetrVG. Und ich würde den Geschäftsführer als AG bezeichnen, so das seine Frau unter diesen § fällt

T
Tanzbär

30.11.2009 um 11:16 Uhr

Schau mal §5 Abs. 1 Abschnitt 1 & §7 Abs. 1 Das stand als Empfehlung im 2. post. Ich wollte nicht nocheinmal , dachte, das wäre klar gewesen. Ich werde mich bessern ... ;) Ja, ich meine §5 Abs 2, Punkt 5.

L
LangerSN

30.11.2009 um 11:22 Uhr

Also darf Sie nicht wählen. Ja der Geschäftsführer ist auch Arbeitgeber.

Vielen dank für die schnelle Info. Wie hat der Anwalt auf dem WAF Seminar gesagt. Ein Blick ins Gesetz hilft die Lösung zu finden.

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