Darf die Frau vom Geschäftsführer auch wählen?
Darf die Frau vom Geschäftsführer die ebenfalls als Angestellte im Unternehmen beschäftigt ist den Betriebsrat wählen? Die Wahlen für 2010 stehen bei uns auf dem Plan und wir wollen alle Wahlberechtigten erfassen.
Community-Antworten (7)
30.11.2009 um 11:02 Uhr
Natürlich, warum enn nicht ... die "privaten" Verhältnisse sind doch völlig belanglos.
Schau mal §5 Abs. 1 Abschnitt 1 & §7 Abs. 1
30.11.2009 um 11:05 Uhr
Ich war der gleichen Meinung nur hatte ein Mitglied aus unserem Betriebrat gemeint das die Frau vom Chef kein Wahlrecht hat. Konnte ich mir auch wirklich nicht so ganz vorstellen wenn Sie unter den §5 BetrVG fällt.
Wollte mich nur nochmal Rückversichern das ich nichts übersehen habe.
30.11.2009 um 11:07 Uhr
Lies doch auch mal Absatz 2, Punkt 5, und der Horizont erweitert sich. Sie darf nicht!
30.11.2009 um 11:09 Uhr
Absatz 2 Punkt 5 von was?
Ist denn der Geschäftsführer auch Arbeitgeber?
30.11.2009 um 11:14 Uhr
Hallo Immie,
Tanzbär ist beim BetrVG. Und ich würde den Geschäftsführer als AG bezeichnen, so das seine Frau unter diesen § fällt
30.11.2009 um 11:16 Uhr
Schau mal §5 Abs. 1 Abschnitt 1 & §7 Abs. 1 Das stand als Empfehlung im 2. post. Ich wollte nicht nocheinmal , dachte, das wäre klar gewesen. Ich werde mich bessern ... ;) Ja, ich meine §5 Abs 2, Punkt 5.
30.11.2009 um 11:22 Uhr
Also darf Sie nicht wählen. Ja der Geschäftsführer ist auch Arbeitgeber.
Vielen dank für die schnelle Info. Wie hat der Anwalt auf dem WAF Seminar gesagt. Ein Blick ins Gesetz hilft die Lösung zu finden.
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