Erstellt am 27.11.2009 um 09:03 Uhr von erwin
ja, den leitende Funktion ist nicht gleich mit leitender Angesteller. Also ein Angestellter der eingenmächtig/ständig AN einstellen und entlassen kann.
Einfach einmal das Thema "aktives und pssives Wahlrecht" nachlesen - googlen-
Erstellt am 27.11.2009 um 09:21 Uhr von Immie
@erwin
So einfach ist das leider nicht
@Angyrm
Schau dir mal den Kommentar zu §5 BetrVG an.
Erstellt am 27.11.2009 um 12:55 Uhr von kunteper
kannst du mir bitte noch sagen von welchem berufszweig die rede ist??
Gebäuderinigung??? wenn ja ,dann dürfen sich die Objektleiter aufstellen lassen!!!