Erstellt am 08.10.2020 um 16:37 Uhr von celestro
Meinst Du einen Gemeinschaftsbetriebsrat? Das wäre ein Gremium, das für 2 Betriebe zuständig ist. 2 Gremien in einem Betrieb macht mMn keinen Sinn (gibt es nicht).
Erstellt am 08.10.2020 um 16:53 Uhr von BRHamburg
Vieleicht BR und GBR? Der GBR ist zwar nicht zuständig wenn es nur um einen Betrieb geht. Aber ansonsten würde mir nur noch AG und AN einfallen.
Erstellt am 08.10.2020 um 16:59 Uhr von celestro
ansonsten käme nur noch Arbeitgeber (AG) und Betriebsrat (BR) in Frage. Also als 2 "Parteien" in einem Betrieb.