Erstellt am 19.11.2009 um 13:17 Uhr von Beantworter
§ 4 Abs. 1 und 2 BetrVG eigener Betriebsteil
aber:
Belegschaft des Betriebsteils formlos die Teilnahme
an der BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließt
Formlos heißt:
keine Versammlung erforderlich, Unterschriftenliste reicht
Initiative für Abstimmung:
3 Arbeitnehmer/innen des Betriebsteils,
im Betriebsteil vertretene Gewerkschaft,
BR des Hauptbetriebs
Achtung: Beschluss der Belegschaft ist
dem BR des Hauptbetriebs spätestens
10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des
BR des Hauptbetriebs mitzuteilen
Ich hoffe damit geholfen zu haben:-)