Gemeinsamen BR oder jeder für sich?
Hallo, eine Firma mit Stammsitz ca.600 Mitarbeiter, Tochter-Firma ca. 100 Km entfernt. Leitung und Personel wird alles am Stammsitz ausgeführt. Wählt die Tochter-Firma bei BR-Wahl mit, oder muss dieihren eigenen BR Wählen??? Gruß Astor
Community-Antworten (1)
19.11.2009 um 14:17 Uhr
§ 4 Abs. 1 und 2 BetrVG eigener Betriebsteil aber:
Belegschaft des Betriebsteils formlos die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließt
Formlos heißt: keine Versammlung erforderlich, Unterschriftenliste reicht
Initiative für Abstimmung: 3 Arbeitnehmer/innen des Betriebsteils, im Betriebsteil vertretene Gewerkschaft, BR des Hauptbetriebs
Achtung: Beschluss der Belegschaft ist dem BR des Hauptbetriebs spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR des Hauptbetriebs mitzuteilen
Ich hoffe damit geholfen zu haben:-)
Verwandte Themen
Gerechte Betriebsratswahl (Quote?)
ÄlterHallo ich/wir habe/n ein Problem: wir bestehen aus zwei Rettungsdienstbereichen mit jeweils eigenem Personalstamm und dessen Betriebsrat. Beide arbeiten wir für denselben Kreisverband, haben also den
Gemeinsamer Betriebsrat
ÄlterHallo erstmal, bisher gab es bei uns zwei getrennte Betriebsräte. Einer für die 100 Prozentige Tochtergesellschaft und einer für die "Hauptgesellschaft" . Das Tochterunternehmen bestand zuerst und wur
Wahlvorstand - Jeder Bereich seinen eigenen oder ein gemeinsamer Wahlvorstand?
ÄlterHallo, wir Angestellten vom DRK wollen in kürze einen gemeinsamen BR wählen. Da wir zwei Betriebsbereiche haben (29Km getrennt) hatten wir bisher zwei BR. Wir wollen jetzt einen gemeinsamen und da st
Firmensplittung plötzlich ohne BR
ÄlterGuten Tag, ich arbeite in einem sehr großen deutschen Obs und Gemüse Konzern und wir besitzen mehrere Standorte in Deutschland. Bisher hatten wir einen Betriebsrat, der für drei Standorte zuständig
BR-Wahlen 2010 - Welche Vorteile hätte es generell, wenn in beiden Betrieben jeweils ein BR existieren würde?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, zum Hintergrund meiner Frage: Wir sind zwei Betriebe, die Räumlich ca. 30 KM voneinander getrennt sind. Produziert wird in beiden Betrieben das Gleiche. Der eine