Hallo,

da hier immer sehr gut geholfen wird, hab ich mal wieder ne fräge:-)

wir hatten im wahlvorstand das thema:
wenn theoretisch ein wahlvorstandmitglied eine eigene liste mit kandidaten und sich selber aufstellt, muss er sich quasi selber mit überprüfen.

oder ist die möglichkeit ausgeschlossen?

googel wußte nichts dazu..................

ich bin der meinung wenn derjenige ein passives wahlrecht hat ist auch diese möglichkeit gegeben.

danke für eine antwort:-)

mfg