Bekanntgabe Wahlvorschläge, Reihenfolge
Hallo zusammen,
wir wählen nach vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren, also Mehrheitswahl.
Meine Frage betrifft die Reihenfolge in der Bekanntmachung der Kandidatendurch den WV. Sind die Personen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs beim WV aufzulisten?
Vielen Dank vorab!
Community-Antworten (7)
25.09.2020 um 15:04 Uhr
In alphabetischer Reihenfolge, wenn ihr unter 50 wahlb. AN seid.
25.09.2020 um 15:14 Uhr
Danke Kratzbürste, wir sind 51-100 AN. VWV wurde mit der GF vereinbart.
Die Stimmzettel sind alphabetisch, aber gilt das dann auch für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge?
25.09.2020 um 16:54 Uhr
Gab es denn (mindestens) 7 Einzelvorschläge mit jeweils erforderliche Stützunterschriften? Oder wurde eine oder mehrere Listen mit mehreren Kandidaten (plus Stützunterschriften) eingereicht. Dann wird der Wahlvorschlag so veröffentlich, wie er ist / sie sind. Alphabetisch ist dann übrigens nicht mehr vorgesehen.
Siehe auch www.bzo-wissen.de
25.09.2020 um 18:05 Uhr
Quelle: BZ-Wissen.de Wird nach dem vereinfachten Wahlverfahren gewählt, dann gilt immer Persönlichkeitswahl! Und immer werden die Namen in alphabetischer Reihenfolge auf die Stimmzettel geschrieben!
25.09.2020 um 18:10 Uhr
Danke Krambambuli, ersterer Fall trifft zu, es gibt mindestens 6 Einzelvorschläge (wir sind genau 86 AN) weitere Eingaben sind noch möglich, da die Wahl erst am 04.11. ist. Listen wurden nicht eingereicht, da wir Personenwahl/VWV betreiben, nur Einzelvorschläge
In welcher Reihenfolge sind die einzelnen Kandidaten dann in der Bekanntmachung aufzulisten?
25.09.2020 um 18:14 Uhr
Danke Catweazle, meine Frage bezieht sich aber auf die Bekanntgabe der eingegangenen Wahlvorschläge, nicht die Stimmzettel.
Ich fände es sinnvoll, wenn die Reihenfolge auf der veröffentlichten Wahlvorschlagsliste und den Stimmzetteln übereinstimmt, aber ist dem auch so?
25.09.2020 um 18:20 Uhr
bei BZO-Wissen steht auf der Themenseite Vorschläge bekanntgeben: "Einfache Wahl Der oder die Wahlvorschläge werden so ausgehängt, wie sie beim Wahlvorstand eingegangen sind! "
Allerdings führt der link zum Muster-Formular zur Bekanntgabe der Wahlvorschläge, wo es heißt: "Hinweis: Die Kandidaten/innen müssen in Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern (vereinfachtes Wahlverfahren) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden;"
verwirrend..
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