Frage Zusammensetzung WV
Hallo Zusammen
Wir sind im Unternehmen 450 Mitarbeiter davon sind 35 Frauen !
Jetzt meine Frage wir haben im Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt ! Die 3 Mitglieder sind alles Männer ?!
Gibt es eine Reglung das eine Platz im WV mit einer Frau zu besetzen ist ??( greift hier die sogenannte Fraunqote?
Eine Kollegin hat sich bei uns beschwert sie fühlt sich diskriminiert !
Ich Ihr beswerde rechtens ??
Dazusagen muss ich wir haben im Betriebsrat den Wahlvorstand in geheimer Wahl gewählt ! Die Kollegin stand auch zur Wahl ! Von 9 die gewählt haben hat Sie nur 2 Stimmen bekommen !
Danek euch im Voraus
mfg markus
Community-Antworten (13)
02.11.2009 um 12:09 Uhr
Als Wahlvorstandsmitglied kann jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb vom Betriebsrat bestellt werden. Es muss das aktive, aber auch das passive Wahlrecht haben. Es können auch amtierende Betriebsratsmitglieder dem Wahlvorstand angehören, ebenso die Wahlbewerber für den zu wählenden Betriebsrat. Bei der Bestellung des Wahlvorstandes hat der Betriebsrat darauf zu achten, dass beide Geschlechter im Wahlvorstand vertreten sind. Auch wenn § 16 Abs. 1 BetrVG nur eine Soll-Vorschrift darstellt, gebietet sich dieses schon unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung.
02.11.2009 um 12:22 Uhr
Fitting sagt dazu: "Auch wenn die Vorschrift nicht zwingend ist, enthält sie die Aufforderung an den BR, dafür zu sorgen, dass Frauen in den Wahlvorstand gelangen. Er kann damit ein wichtiges Zeichen setzen, und die Bereitschaft bei Frauen zur Teilnahme an der Bildung der betrieblichen Interessenvertretung wecken." (Rn. 31 zu § 16 BetrVG)
Es gibt also keinen Rechtsanspruch auf einen Sitz im Wahlvorstand, und eine "Frauenquote" auch nicht....
02.11.2009 um 12:33 Uhr
Da Eure Frauen nicht mal einen Mindestsitz im BR bekommen , könnt Ihr doch wenigstens eine Frau im WV mitmachen lassen.
02.11.2009 um 16:56 Uhr
@all Genau genommen ist das BetrVG im § 16 eingeutig. Klar ist das mit den Geschlechtern ewin muß - wenn sich aber keine Frau bereit erklärt ist es kein Verstoß´- das sagt das Wort "soll" aus...
Ich befürchte, ich wurde hier echt vermißt ;-)
02.11.2009 um 17:32 Uhr
@DJ Im Wahlvorstand?
02.11.2009 um 17:49 Uhr
Immi Also "soll" ist eine eindeutige Definition... Jepp, auch im WV und wenn du so willst, auch für die EWV
02.11.2009 um 17:59 Uhr
@DJ Also mein Kommentar sagt...wäre schon klasse...muss aber nicht.
02.11.2009 um 18:07 Uhr
Immi "Hat zu ist zu sind zwingende Vorraussetzungen - auch das kann man interpretieren mit "Qest la vi" . Soll ist auch ein muß, wenn es aber nciht geht, ist es nicht schlimm... das ist der Unterschied zwischen soll und hat zu...
Wenn ihr keinen oder ne findet, ist es nciht schlimm, dennoch soll es so sein. ;-)
02.11.2009 um 18:14 Uhr
@DJ Och...jetzt muss ich es abschreiben:-(
Auch wenn die Vorschrift nicht zwingend ist, enthält sie die Aufforderung an den BR, dafür zu sorgen, dass Frauen in den Wahlvorst. gelangen. Eine Muss-Vorschrift ist wegen der nur organisatorischen Aufgaben des Wahlvorst. als unangemessen abgelehnt worden.
02.11.2009 um 18:20 Uhr
Immi Ist es nicht das was ich schrieb??? ;-)
Darum heißt es nicht hat zu oder ist zu, sondern soll!!! ;-)
02.11.2009 um 18:26 Uhr
Markus, hab da mal eine blöde Frage: Wieso habt Ihr denn den WV gewählt? Eigentlich ist er doch durch Mehrheitsbeschluss zu bestellen.
02.11.2009 um 18:50 Uhr
@Lotte Hatte mich darüber auch gewundert. Aber ...eine förmliche Wahl kann vom BR beschlossen oder in der Geschäftsornung festgelegt werden...
Aber, jetzt sind wir wieder schlauer:-))
02.11.2009 um 18:53 Uhr
@DJ
Mann muss eben "nicht"! Lass uns das in einem Monat klären;-))
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