Erstellt am 23.09.2020 um 14:22 Uhr von celestro
zu 1.) Wenn Liste 3 beim WV korrekt abgegeben wurde, dann ist diese auch eingereicht, ja.
zu 2.) alle werden gleichzeitig ausgehängt
Zusatz zu 2.) falls mit Reihenfolge die Nummerierung gemeint ist, so wird diese vom WV per Losverfahren zugeordnet. Der jeweilige Listenführer ist zur Auslosung einzuladen.
Erstellt am 23.09.2020 um 14:37 Uhr von Thunfisch
Danke dir für die schnelle Antwort.
Können sich auch Mitarbeiter aufstellen lassen die länger als 6 Monate kein Lohnbezug erhalten haben bezüglich Krankengeld? Die Mitarbeiterin arbeitet 5 Jahre bei uns. Ihr wurde gesagt das sie länger als 6 Monate ohne Bezüge ist darf sie sich nicht aufstellen
Erstellt am 23.09.2020 um 14:55 Uhr von celestro
Wer behauptet denn sowas?
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/betriebsratswahl/basiswissen/wer-darf-waehlen#
wüsste nicht, wieso die Länge der Krankheit da einen Einfluss haben sollte.
Erstellt am 23.09.2020 um 15:07 Uhr von Thunfisch
Das habe ich ihr auch gesagt wunderte mich sie hat es auch nur durch Zufall erfahren da alle im Elternzeit und im Krankengeldbezug nicht informiert wurden. Erst nach dem sie nachfragte bekam sie die blöde antwort
Erstellt am 23.09.2020 um 15:26 Uhr von Kjarrigan
Lies doch mal § 7 BetrVG
Da wird auf AN abgestellt - nicht auf AN die auch tatsächlich eine Vergütung bekommen.
Wenn ein MA krank ist, ist er trotzdem noch AN.
Erstellt am 23.09.2020 um 16:06 Uhr von celestro
"da alle im Elternzeit und im Krankengeldbezug nicht informiert wurden."
Worüber nicht informiert? Über die Wahl? Also wenn der Wahlvorstand hier so agiert, kann man nur den Kopf schütteln. Wohl nicht vernünftig (wenn überhaupt) geschult.
Erstellt am 23.09.2020 um 18:24 Uhr von Thunfisch
Kann sie noch was dagegen machen ?
Die Wahlordung und Wählerliste wurde ausgehängt.
Aber sie wusste es erst nicht das Wahl ist da, wir ist im Turnus wählen.
Erstellt am 23.09.2020 um 18:48 Uhr von nicoline
Thunfisch
*Kann sie noch was dagegen machen ?*
Wenn die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen ist, kann sie zum jetzigen Zeitpunkt, nach meiner Auffassung, nichts mehr machen.
Aber nach der Wahl könnte sie die Wahl anfechten:
Gericht: Arbeitsgericht Berlin vom 18.06.2010
Aktenzeichen: 28 BV 6977/10
Orientierungssätze:
Der Wahlvorstand muss die in § 24 Abs. 1 WO (Wahlordnung zum BetrVG) genannten Unterlagen für eine Betriebsratswahl in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 2 WO auch länger erkrankten Arbeitnehmern zukommen lassen, deren Genesung bei Erlass des Wahlausschreibens nicht absehbar ist. Ein Verstoß des Wahlvorstands gegen seine Unterrichtungspflicht führt zur ***Nichtigkeit der Wahl***.
Wir schicken immer allen Elternzeitlern und Langzeitkranken die Unterlagen.