Wahlvorstand mit eigener Liste.
Hallo, all
habe keine antwort zu meiner frage hier gefunden...............
was ist im falle eines mitgliedes im wahlvorstand, der eine eigene liste erstellt?
wer kontrolliert diese liste, die ersatzmitglieder oder auch der eigendliche vorstand?
oder kommt so etwas nicht vor...........
thx, für eine antwort von euch :-)
mfg
Community-Antworten (3)
03.10.2009 um 23:41 Uhr
@Rattle Der Wahlvorstand ist ja nicht nur Wahlvorstand, sondern auch MA und Wähler eines zukünftigen BR´s. Warum sollte es ihm also verwehrt bleiben eine eigene Liste auf zu stellen? Kurz gesagt: er darf es.
04.10.2009 um 20:17 Uhr
Hallo, (rainerw)
da war ich mir auch fast sicher.....................
es ging mir aber hauptsächlich um die kontrolle der liste, die müßte dann auch der wahlvorstand selber prüfen?
gib mir recht oder unrecht :-)
ich finde dazu bei google leider nichts.
ansonsten danke ich dir, ich muß immer alles ganz genau wissen.
MFG
04.10.2009 um 20:21 Uhr
@Rattle Ich sehe da kein Problem drin. Es wird ja nur die Richtigkeit der Liste beurteilt.
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