Erstellt am 07.09.2020 um 16:29 Uhr von Catweazle
Es gibt keine Formvorschrift. Jeder kann seinen Rücktritt wann und wie oder ob selbst bestimmen. Der BR hat mit dem Wahlprozess überhaupt nichts zu tun. Er bestellt lediglich den Wahlvorstand.
Erstellt am 07.09.2020 um 17:32 Uhr von celestro
Wie kann ein Rücktritt zu Ende Oktober zu einem vollzähligen BR führen, der gleiche Rücktritt bzw. das Ausscheiden am Ende des Jahres aber zu einem Rumpf-BR?
Erstellt am 07.09.2020 um 18:08 Uhr von nicoline
Meine volle Bewunderung für die, die diese Frage verstehen. ?
Erstellt am 07.09.2020 um 18:29 Uhr von BRHamburg
Ja das BR Mitglied kann seinen Rücktritt zu einem bestimmten Zeitpunkt wählen z. B. 31.OKT. 2020. Der BR kann auch schon vor dem Zeitpunkt den Wahlvorstand bestellen. Eine Vorschrift über die Anzahl der Mitglieder des BR gibt es nicht.
Erstellt am 08.09.2020 um 08:57 Uhr von rtjum
sobald der BR, inkl. den Ersatzmitgliedern, nicht mehr die, gemäß Wahlausschreiben, festgelegte Anzahl an Mitgliedern hat sind Neuwahlen einzuleiten.
Und wann das einzelne BR-Mitglied zurücktritt ist ihm überlassen.
Erstellt am 08.09.2020 um 10:40 Uhr von celestro
"Der BR kann auch schon vor dem Zeitpunkt den Wahlvorstand bestellen."
Können JA, aber dürfen? Aufgrund welcher Regelung?
Erstellt am 08.09.2020 um 16:49 Uhr von BRHamburg
Auch dürfen oder welches Gesetz soll dem entgegen stehen.?
Erstellt am 08.09.2020 um 23:16 Uhr von celestro
Das BetrVG. Da steht drin, unter welchen Bedingungen neu gewählt wird. Der BR kann aber nicht einfach aus Jux einen Wahlvorstand einsetzen, nur weil er Bock drauf hat.