betriebsratswahl.deSeminare

Betriebsratsmitglied: Rücktrittsdatum

N
Neyhar
Sep 2020 bearbeitet

Hallo, kann ein Betriebsratsmitglied, der allerspätestens zum Jahresende ausscheiden wird, sein Rücktrittsdatum terminieren (z.B. Rücktritt zu Ende Oktober)? Zum Beispiel damit der bestehende, noch vollzählige Betriebsrat den Wahlprozess stressfrei anstoßen kann. Oder muss der ausscheidende Betriebsrat kurzfristig zurücktreten und dann erst wird der Rumpfbetriebsrat den Wahlprozess anstoßen?

Zur Präzisierung: Kann der komplette BR den Wahlvorstand bestellen, ohne dass eine BR-Mitglied zurückgetreten ist? Denn in absehbarer Zeit wird der BR nicht vollzählig sein. Aber bis dahin will er mit voller Besetzung arbeiten können.

45108

Community-Antworten (8)

C
Catweazle

07.09.2020 um 18:29 Uhr

Es gibt keine Formvorschrift. Jeder kann seinen Rücktritt wann und wie oder ob selbst bestimmen. Der BR hat mit dem Wahlprozess überhaupt nichts zu tun. Er bestellt lediglich den Wahlvorstand.

C
celestro

07.09.2020 um 19:32 Uhr

Wie kann ein Rücktritt zu Ende Oktober zu einem vollzähligen BR führen, der gleiche Rücktritt bzw. das Ausscheiden am Ende des Jahres aber zu einem Rumpf-BR?

N
nicoline

07.09.2020 um 20:08 Uhr

Meine volle Bewunderung für die, die diese Frage verstehen. ?

B
BRHamburg

07.09.2020 um 20:29 Uhr

Ja das BR Mitglied kann seinen Rücktritt zu einem bestimmten Zeitpunkt wählen z. B. 31.OKT. 2020. Der BR kann auch schon vor dem Zeitpunkt den Wahlvorstand bestellen. Eine Vorschrift über die Anzahl der Mitglieder des BR gibt es nicht.

R
rtjum

08.09.2020 um 10:57 Uhr

sobald der BR, inkl. den Ersatzmitgliedern, nicht mehr die, gemäß Wahlausschreiben, festgelegte Anzahl an Mitgliedern hat sind Neuwahlen einzuleiten.

Und wann das einzelne BR-Mitglied zurücktritt ist ihm überlassen.

C
celestro

08.09.2020 um 12:40 Uhr

"Der BR kann auch schon vor dem Zeitpunkt den Wahlvorstand bestellen."

Können JA, aber dürfen? Aufgrund welcher Regelung?

B
BRHamburg

08.09.2020 um 18:49 Uhr

Auch dürfen oder welches Gesetz soll dem entgegen stehen.?

C
celestro

09.09.2020 um 01:16 Uhr

Das BetrVG. Da steht drin, unter welchen Bedingungen neu gewählt wird. Der BR kann aber nicht einfach aus Jux einen Wahlvorstand einsetzen, nur weil er Bock drauf hat.

Ihre Antwort