Erstellt am 18.08.2020 um 14:59 Uhr von celestro
Rechtlich gibt es keine andere Möglichkeit, Ihr müsst neu wählen.
Erstellt am 18.08.2020 um 15:04 Uhr von Kratzbürste
§ 13 BetrVG ist unmissverständlich.
Erstellt am 18.08.2020 um 15:19 Uhr von rtjum
2x ganz klare Zustimmung zu den Aussagen von celestro und Kratzbürste
Erstellt am 19.08.2020 um 08:24 Uhr von Tulpe
Was Bedeutet Nachrücker gewählt? Gab es noch mehr auf der Liste? Dann rücken die nach. Nachrücker werden nicht gewählt, sondern rücken ganz normal nach.
Erstellt am 19.08.2020 um 09:56 Uhr von celestro
Da stimme ich Tulpe zu. Jeder, der mindestens eine Stimme bekommen hat (oder jede Liste) ist Nachrücker. Sollte es also mehr als diese 3 Personen geben, rücken die erst noch nach.
Erstellt am 20.08.2020 um 10:14 Uhr von Enigmathika
Eine praktikable, wenn auch nicht rechtlich abgesicherte Lösung wäre es, die Neuwahl bis zum Frühjahr 2021 hinauszuzögern. Gründe dafür findet man derzeit sicher. Dann braucht Ihr 2022 nicht erneut zu wählen, habt aber auch nicht solange einen unterbesetzten BR.
Erstellt am 21.08.2020 um 14:44 Uhr von Volltreffer64
Erstmal danke für die Info. Und weil es scheinbar nicht alle verstanden haben: es stellten sich 8 Bewerber zur Wahl und haben Stimmen bekommen. Die ersten 5 waren somit in den Betriebsrat gewählt und Nummer 6-8 Nachrücker. Die Idee bis zum Frühjahr durchzukommen und dann neu zu wählen für 5 Jahre hatten wir uns auch überlegt. Wollte nur mal fragen, ob einer von euch noch was anderes weiß.