Erstellt am 13.08.2009 um 14:08 Uhr von rolfo
ja, sie können auch im Wahlvorstand sein
Erstellt am 13.08.2009 um 14:29 Uhr von MonaLisa
@HansPeter,
sie dürfen sich auch genauso als Kandidaten zur Verfügung stellen!
Erstellt am 13.08.2009 um 14:52 Uhr von harlekim
Klar dürfen BR-Mitglieder auch Wahlhelfer sein.
Habe es selber öfter getan.
Erstellt am 13.08.2009 um 21:08 Uhr von SteffenBRBerlin
Na klar ist das möglich.
Wir waren 6 im Wahlvorstand ... alle 6 waren als Wahlhelfer eingesetzt
4 davon sind jetzt im BR
Erstellt am 14.08.2009 um 08:42 Uhr von HHHHHHF
@SteffenBRBerlin
"Wir waren 6 im Wohlvorstand"
nach § 16 Abs. 1 Satz 3 BetrVG muss in jedem Fall der Wohlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Passt da das nächste mal auf das das nicht angefochten wird.
"alle 6 waren als Wahlhelfer eingesetzt"
Wahlhelfer definiert das Gesetz anders und hat mit dem Wahlvorstand nichts zutun.
Der Wahlvorstand leitet im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht die Wahl in Entsprechung zum Wahlleiter bei politischen Wahlen. Der Wahlvorstand kann dann weitere Wahlhelfer rekrutieren, die dann zum Beispiel am Wahltag im Wahllokal Dienst versehen, so wie das bei politischen Wahlen der Wahlvorstand des Wahllokals macht.
Macht euch beim nächste mal genauer Schlau.
Das andere ist vlt., du hast dich nur falsch ausgedrückt ;)