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Betriebsratswahl 2010

H
hanspeter
Apr 2018 bearbeitet

Hallo... Wir haben eine Frage zur Betriebsratswahl. Dürfen Betiebsratsmitglieder gleichzeitig Wahlhelfer sein?

6.25005

Community-Antworten (5)

R
rolfo

13.08.2009 um 16:08 Uhr

ja, sie können auch im Wahlvorstand sein

M
monalisa

13.08.2009 um 16:29 Uhr

@HansPeter, sie dürfen sich auch genauso als Kandidaten zur Verfügung stellen!

H
harlekim

13.08.2009 um 16:52 Uhr

Klar dürfen BR-Mitglieder auch Wahlhelfer sein. Habe es selber öfter getan.

S
SteffenBRBerlin

13.08.2009 um 23:08 Uhr

Na klar ist das möglich. Wir waren 6 im Wahlvorstand ... alle 6 waren als Wahlhelfer eingesetzt 4 davon sind jetzt im BR

H
HHHHHHF

14.08.2009 um 10:42 Uhr

@SteffenBRBerlin

"Wir waren 6 im Wohlvorstand" nach § 16 Abs. 1 Satz 3 BetrVG muss in jedem Fall der Wohlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Passt da das nächste mal auf das das nicht angefochten wird.

"alle 6 waren als Wahlhelfer eingesetzt" Wahlhelfer definiert das Gesetz anders und hat mit dem Wahlvorstand nichts zutun.

Der Wahlvorstand leitet im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht die Wahl in Entsprechung zum Wahlleiter bei politischen Wahlen. Der Wahlvorstand kann dann weitere Wahlhelfer rekrutieren, die dann zum Beispiel am Wahltag im Wahllokal Dienst versehen, so wie das bei politischen Wahlen der Wahlvorstand des Wahllokals macht.

Macht euch beim nächste mal genauer Schlau. Das andere ist vlt., du hast dich nur falsch ausgedrückt ;)

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