Betriebsratswahl 2010
Hallo... Wir haben eine Frage zur Betriebsratswahl. Dürfen Betiebsratsmitglieder gleichzeitig Wahlhelfer sein?
Community-Antworten (5)
13.08.2009 um 16:08 Uhr
ja, sie können auch im Wahlvorstand sein
13.08.2009 um 16:29 Uhr
@HansPeter, sie dürfen sich auch genauso als Kandidaten zur Verfügung stellen!
13.08.2009 um 16:52 Uhr
Klar dürfen BR-Mitglieder auch Wahlhelfer sein. Habe es selber öfter getan.
13.08.2009 um 23:08 Uhr
Na klar ist das möglich. Wir waren 6 im Wahlvorstand ... alle 6 waren als Wahlhelfer eingesetzt 4 davon sind jetzt im BR
14.08.2009 um 10:42 Uhr
@SteffenBRBerlin
"Wir waren 6 im Wohlvorstand" nach § 16 Abs. 1 Satz 3 BetrVG muss in jedem Fall der Wohlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Passt da das nächste mal auf das das nicht angefochten wird.
"alle 6 waren als Wahlhelfer eingesetzt" Wahlhelfer definiert das Gesetz anders und hat mit dem Wahlvorstand nichts zutun.
Der Wahlvorstand leitet im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht die Wahl in Entsprechung zum Wahlleiter bei politischen Wahlen. Der Wahlvorstand kann dann weitere Wahlhelfer rekrutieren, die dann zum Beispiel am Wahltag im Wahllokal Dienst versehen, so wie das bei politischen Wahlen der Wahlvorstand des Wahllokals macht.
Macht euch beim nächste mal genauer Schlau. Das andere ist vlt., du hast dich nur falsch ausgedrückt ;)
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