Aufsichtsratswahlen
Ich bin Betriebsratsmitglied bei den Städtischen Altenpflgeheime mit 700 Mitarbeitern und 13 Betriebsratsmitgliedern. Wieviele Betriebsratsmitglieder kann der Betriebsrat ohne Stützunterschriften zur Wahl aufstellen? Kann der Betriebsrat auch einen mitarbeiter,welcher nicht im betriebsrat ist zur Wahl aufstellen ohne Stützunterschriften?
Community-Antworten (5)
12.08.2009 um 10:24 Uhr
Hallo Marianna, ihr könnt so viele wie Ihr wollt vorschlagen, aber ohne Stützunterschriften geht hier garnichts.
12.08.2009 um 11:31 Uhr
Hey, die Anzahl der Stützunterschriften steht in der Wahlordnung BetrVG.
Keine Stützunterschriften werden gebraucht wenn man die Kandidaten über eine Gewerkschaftsliste einreicht.
Jürgen
12.08.2009 um 11:32 Uhr
ich dachte einer kommt ohne Stützunterschriften durch? Danke
12.08.2009 um 11:38 Uhr
Oder wenn der BR eine Liste zur AR Wahl nach dem Drittebeteiligungsgesetz einreicht.
12.08.2009 um 13:43 Uhr
Hallo Marianna,
wenn ich die Überschrift richtig lese, fragst Du nach der Aufsichtsratswahl und nicht nach dem BR. Bei der Wahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz werden gem § 6 die Wahlvorschläge von den Betriebsräten und/oder den Arbeitnehmern eingereicht. Die Wahlvorschläge der BR benötigen keine Stützunterschriften.
Im Gesetz ist nicht begrenzt, wie viele Personen der BR zur Wahl vorschlagen darf. Aus taktischen Gründen sollten es nicht zu viele sein, denn die AR-Mitglieder werden in Personenwahl gewählt. Wenn Ihr zu viele Kandidaten habt, splittet Ihr die Stimmen der BR-Anhänger auf, denn Erfahrungsgemäß gibt es auch Vorschläge von AG-nahen Kollegen.
Ihr könnt auch Kollgen zur Wahl aufstellen, die nicht im BR sind. Im Rahmen des §4(2) und (3) Drittelbg könnt Ihr sogar Kandidaten aufstellen, die niht dem Unternehmen angehören